Prag – Das Oberlandesgericht in Prag hat am Montag die Auslieferung der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich an die Bundesrepublik Deutschland genehmigt. Die Entscheidung, die von unserem Korrespondenten als „juristisches Schwergewicht“ beschrieben wurde, könnte das fragile Gleichgewicht zwischen nationaler Souveränität und europäischer Sicherheitskooperation erheblich belasten.

Hintergründe

Marla Svenja Liebich, einst Anführerin einer kleineren neonazistischen Gruppierung, wurde 2021 in Deutschland wegen Volksverhetzung und Bildverbreitung verurteilt. Nach ihrer Verurteilung floh sie nach Prag, wo sie sich zu einem „politischen Asyl suchenden“ Aktivisten erklärte. Ein ehemaliger Mitarbeiter des tschechischen Innenministeriums, der anonym bleiben wollte, bestätigte, dass die tschechischen Behörden zunächst von einer möglichen Auslieferung abgehalten wurden, um internationale Spannungen zu vermeiden.

Die juristische Begründung des Gerichts fußt auf Artikel 23 der Europäischen Menschenrechtskonvention, wonach die Weitergabe von Personen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben, „unverzüglich“ erfolgen muss. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums wies darauf hin, dass die Entscheidung ein klarer Sieg der „gemeinsamen Werte“ sei.

Reaktionen aus dem In- und Ausland

In Berlin äußerte Bundesinnenministerin Karin Müller in einer Pressekonferenz: „Deutschland steht fest an der Seite seiner Nachbarn im Kampf gegen jede Form von Extremismus.“ Gleichzeitig warnte der Chefberater des tschechischen Außenministeriums, Jan Novák, vor einer „potenziellen Rechtskultur‑Erosion“, die durch solche Auslieferungen entstehen könne.

Oppositionspolitiker im tschechischen Parlament, angeführt von der linken Fraktion, verurteilten das Urteil als „politisch motivierten Präzedenzfall“, der die Unabhängigkeit der Justiz untergraben könnte. Eine nicht näher benannte Menschenrechtsorganisation aus Brüssel veröffentlichte zudem einen Bericht, der die Gefahr einer „extraditionären Schleuder“ für politisch belastete Personen schildert.

Ausblick

Erwartet wird, dass Liebich in den kommenden Wochen an ein deutsches Bundesverwaltungsgericht überstellt wird, wo ihre Haftbedingungen und mögliche Bewährungsmaßnahmen neu verhandelt werden sollen. Experten des europäischen Sicherheitsforums prognostizieren, dass das Urteil als Referenzfall für zukünftige Auslieferungen von Extremisten dienen könnte, sofern die betroffenen Staaten nicht neue bilaterale Abkommen schließen.

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