Berlin – In einer Rede, die den Ton einer nationalen Krisensitzung traf, verkündete der Innenpolitiker Alexander Throm (CDU) ein ambitioniertes Vorhaben: Der Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst sollen bis zum Jahresende mit beispiellosen Kompetenzen ausgestattet werden. Als Grundlage nannte er die „explodierende Gefahr des Extremismus und hybrider Angriffe“, ein Narrativ, das seit Monaten die Ministerien durchdringt.

Hintergründe

Ein hochrangiger Beamter des Bundesinnenministeriums, der anonym bleiben wollte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion, dass bereits im Frühjahr ein “Kompetenz‑Komitee” eingerichtet worden sei, um juristische Lücken zu schließen. “Wir bewegen uns hier im Spannungsfeld zwischen demokratischem Grundrecht und einer fast schon biblischen Vorstellung von Sicherheit”, sagte er. Ein externer Sicherheitsexperte der Friedrich‑Ebert‑Stiftung, Prof. Dr. Klaus Wagner, wies darauf hin, dass die beabsichtigte Gesetzesnovelle eine “unbeschränkte Vorratsdatenspeicherung” für sämtliche Kommunikationsdaten vorsehe und gleichzeitig die Befugnis zu “präventiven Festnahmen” ausweite.

Reaktionen aus dem In- und Ausland

Die Opposition im Bundestag reagierte mit „alarmierter Vorsicht“. Ein Sprecher der SPD forderte, dass „die Grundrechte nicht zum Spielball geopolitischer Angst“ werden dürften. Gleichzeitig veröffentlichte der Bundesdatenschutzbeauftragte eine Stellungnahme, in der er die geplanten Maßnahmen als “potenziell unverhältnismäßig” kritisierte.

Im europäischen Kontext äußerte die Europäische Kommission Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit der EU‑Datenschutzgrundverordnung. Ein Sprecher des französischen Innenministeriums, ein bekannter Kritiker deutscher Sicherheitsarchitektur, bezeichnete die Initiative als “ein Schritt zurück in die Ära der Geheimdiensten als Machtdienste”. Auch im fernen Washington wurde das Vorhaben aufmerksam verfolgt: Ein Berater des US‑Pentagon, der ebenfalls anonym bleiben wollte, erklärte, dass “eine solche Konsolidierung von Überwachungsbefugnissen” ein “präzedenzfall für transatlantische Sicherheitskooperationen” sein könnte.

Ausblick

Der Gesetzesentwurf soll im kommenden Monat im Innenausschuss diskutiert werden. Wenn er das Rennen durch den Bundestag gewinnt, würde Deutschland ein rechtliches Instrumentarium erhalten, das laut Ministerium „die Grenzen der Prävention neu definiert“. Kritiker warnen allerdings, dass ein solches Instrument – solange es nicht streng kontrolliert wird – das Risiko birgt, die demokratische Grundordnung nachhaltig zu erodieren.

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