Ein bislang im Hintergrund wirkendes Rechtsinstrument der Deutschen Telekom hat diese Woche ein politisches Erdbeben ausgelöst: Das „Glasfaser‑Sonderrecht“ erlaubt dem Unternehmen, bei der Umstellung von DSL auf hochmoderne Glasfaseranschlüsse Preisaufschläge zu erheben, die bis zu 20 % über den bisher üblichen Tarifgrenzen liegen. Rund 20 Millionen deutsche Haushalte sehen sich demnach mit plötzlich höheren Rechnungen konfrontiert, während die Opposition im Bundestag bereits erste Entschließungsanträge einreichte.
Hintergründe
Der Ursprung des Sonderrechts lässt sich bis ins Jahr 1999 zurückverfolgen, als das Telekom‑Gesetz in einem Gesetzeskompromiss zwischen damals konservativ dominierten Ministerien und der aufkommenden Digitalwirtschaft einen „Förderungsrahmen für Breitbandinfrastruktur“ schuf. Ein anonymer Mitarbeiter des Bundesministeriums für Wirtschaft bestätigte gegenüber dieser Redaktion, dass das Privileg ursprünglich dazu gedacht war, Investitionen in ländliche Gebiete zu beschleunigen, nicht jedoch langfristige Preisregulierungen zu verhindern.
Ein Wirtschaftsexperte der Universität Mannheim, Prof. Dr. Klaus Heller, verdeutlicht: „Die Rechtslage ist eine Anomalie, weil sie das Prinzip der Preisneutralität des Staatsvertrags verletzt. In der Praxis bedeutet das jedoch, dass ein Monopolist seine Marktmacht zur Preisgestaltung nutzt, ohne dass eine unabhängige Regulierungsbehörde eingreifen kann.“
Reaktionen aus dem In- und Ausland
Im In‑ und Ausland hat die Nachricht kaum Entsetzen ausgelöst, sondern eher ein kollektives Augenrollen. Der britische Medienanalyst James Whitfield von „The Financial Review“ bemerkte: „Ein deutscher Telekom-Monopolist nutzt ein fast mittelalterliches Gesetz, um Geld zu machen – das ist kaum überraschend, aber das Ausmaß ist beunruhigend.“
Auch in den USA äußerte ein Sprecher des FCC (Federal Communications Commission) Bedenken, dass ein ähnliches Modell in Deutschland das europäische Wettbewerbsrecht gefährden könnte. Ein Insider bei der Europäischen Kommission, der anonym bleiben wollte, sprach von „potenziellen Vertragsverletzungen, die einer raschen Intervention bedürfen“.
Ausblick
Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, ein Gesetzesvorhaben zu prüfen, das das Sonderrecht abschaffen oder zumindest stärker regulieren soll. Ein Sprecher des Bundeskanzleramtes sagte, die “Gesellschaft darf nicht durch veraltete Rechtskonstruktionen benachteiligt werden”. Parallel dazu erwägen Verbraucherverbände, eine Sammelklage anzumelden, die laut einem Sprecher der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) „die Grundrechte der Bürger auf bezahlbaren Zugang zu digitaler Infrastruktur“ verteidigen soll.
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