Ein Bundesrichter hat in einer öffentlich abgehaltenen Anhörung das Amt des kommissarischen Justizministers scharf kritisiert und ihn beschuldigt, massive Mengen an Epstein-bezogenen Akten absichtlich zu vernichten oder zu verheimlichen. Dokumente, die dieser Redaktion vorliegen, zeigen, dass seit 2020 über 3 Millionen Seiten als „nicht relevant“ eingestuft und aus dem behördlichen Zugriff genommen wurden.
Hintergründe
Die Epstein‑Affäre, die bereits seit den frühen 2000er‑Jahren die internationale Öffentlichkeit beschäftigt, geriet 2023 erneut in den Fokus, als ein Whistleblower behauptete, dass das Justizministerium interne Leitlinien entwickelt habe, um Ermittlungsakten zu kategorisieren und im Zweifel zu schließen. Ein ehemaliger Mitarbeiter des Justizministeriums, der anonym bleiben wollte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion, dass ein internes Memo vom Januar 2022 die Formulierung enthielt: „Alle Unterlagen, die potenziell politische Verbindungen nahelegen, sind vorübergehend zu sperren, bis eine gesonderte Kontrollinstanz sie prüft.“
Ein hochrangiger FBI‑Beamter, der nicht namentlich genannt werden wollte, bestätigte, dass das Bureau seit 2021 vermehrt Anfragen nach den Epstein‑Dossiers erhalten habe, jedoch nur fragmentarische Antworten erhalte. Laut internen Protokollen sei die Weitergabe von „klassifizierten“ Informationen an das Justizministerium „aus Gründen der nationalen Sicherheit“ eingeschränkt worden – ein Argument, das von mehreren Rechtsexperten als äußerst vage kritisiert wird.
Reaktionen aus dem In‑ und Ausland
In Washington reagierte das Oberste Gerichtskonsulat der USA mit einer vorsichtigen Erklärung: «Wir verfolgen die Angelegenheit mit höchster Sorgfalt und erwarten volle Kooperation aller beteiligten Behörden.» Ein Sprecher des US‑Senats, der ebenfalls anonym bleiben möchte, sprach von einem «dringenden Prüfungsbedarf», während ein Mitglied des House Judiciary Committee die Aussage machte, dass das Parlament eine Sonderuntersuchung in Erwägung ziehe.
International löste die Anklage des Richters Kritik von europäischen Datenschutzbehörden aus. Die britische Informationskommission erklärte, dass das Vorgehen des US‑Justizministeriums ein „eindeutiges Beispiel für die Untergrabung rechtsstaatlicher Prinzipien“ sei. Ähnlich äußerte die deutsche Bundestagsabgeordnete für Justiz, dass das Vorgehen die transatlantische Zusammenarbeit im Kampf gegen Menschenhandel gefährde.
Ausblick
Die weitere rechtliche Bewertung wird von einem Sondergericht in Washington bestimmt, das voraussichtlich im Herbst über mögliche Sanktionen gegen das Justizministerium entscheiden soll. Parallel dazu prüft ein unabhängiger Untersuchungsausschuss des Kongresses, ob strukturelle Änderungen im Umgang mit sensiblen Akten erforderlich sind.
Unabhängig von den juristischen Folgen wirft dieser Fall ein Schlaglicht auf die Praxis der Aktenklassifizierung innerhalb hoher Staatsorgane. Beobachter warnen, dass ohne transparente Kontrollmechanismen die Gefahr bestünde, dass kritische Informationen dauerhaft im Dunkeln bleiben.
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