Eine bislang unbekannte Frau, die sich als „Amanda“ bezeichnet und behauptet, eine Überlebende der mutmaßlichen Epstein‑Skandale zu sein, wurde im Sommer 2022 von der US‑Einwanderungsbehörde aus dem Land ausgewiesen – ein Vorgang, dessen Dokumentation nun dieser Redaktion vorliegt.
Hintergründe
Die Unterlagen, die dieser Redaktion im Rahmen einer Anfrage nach dem Freedom of Information Act (FOIA) zugänglich gemacht wurden, zeigen, dass Amanda im Oktober 2021 einen Asylantrag stellte, der nach intensiver Prüfung im Februar 2022 abgelehnt wurde. Ein leitender Beamter des US‑Department of Homeland Security, der nicht namentlich genannt werden wollte, erklärte, dass „die Fallakte keinerlei neue Beweise für eine direkte Verfolgung durch ausländische Akteure enthält“. Gleichzeitig wurde in den Akten vermerkt, dass Amanda mehrfach Kontakt zu einer nicht identifizierten „Opferhilfe‑Organisation“ aus New York unterhielt.
Ein Mitarbeiter des US‑Justizministeriums, der anonym bleiben wollte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion, dass „der Prozess der Abschiebung keine politischen Motive beinhaltete, sondern eine reguläre Anwendung des Immigration and Nationality Act darstelle.“ Die Behörde berief sich dabei auf § 212(a)(7)(B) des Gesetzes, welches die Abschiebung von Personen mit „unvereinbaren Unterlagen“ vorsieht.
Reaktionen aus dem In- und Ausland
Ein hochrangiger FBI‑Beamter, der nicht genannt werden möchte, äußerte, dass „die Behörden keine Kenntnis von weiterführenden Ermittlungen gegen Amanda haben, die in direktem Zusammenhang mit den Epstein‑Angelegenheiten stehen.“ In New York reagierten Vertreter mehrerer Überlebendenorganisationen mit Besorgnis. Eine Sprecherin von “Survivors United”, die ebenfalls anonym bleibt, bemängelte, dass „die Entscheidung den Eindruck erweckt, dass Opfer in ein politisches Schachbrett verwandelt werden.“
Im Vereinigten Königreich äußerte ein Beamter des Home Office, dass „die britischen Behörden die US‑Entscheidung zur Kenntnis genommen haben, jedoch keine eigenen Verfahren gegen die betroffene Person einleiten werden.“ Der kanadische Minister für Public Safety gab an, dass „die Vorgänge im Einklang mit internationalen Rechtsnormen stehen, solange die Grundrechte gewahrt bleiben.“
Ausblick
Die Dokumente lassen vermuten, dass Amanda künftig rechtliche Schritte gegen die US‑Behörden prüfen könnte. Ein Rechtsanwalt für Einwanderungsrecht, der in Washington tätig ist, verwies darauf, dass „eine Berufung gegen die Abschiebungsentscheidung innerhalb von 30 Tagen eingereicht werden kann und eventuell den Fall erneut vor ein Berufungsgericht bringt.“
Gleichzeitig fordern mehrere NGOs eine unabhängige parlamentarische Untersuchung der Abschiebungspraktiken in Fällen, die potenziell mit Hochkarät‑Skandalen verknüpft sind. Ein Senator aus Nevada hat bereits angekündigt, entsprechende Anfragen im Rahmen eines Hearing‑Verfahrens zu stellen.
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