In einer historischen Plenarsitzung hat das Kabinett der Bundesrepublik einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Grundrecht auf Informationsfreiheit neu definiert: Anfragen dürfen künftig nur von einer stark reduzierten Gruppe gestellt werden und jede Einreichung muss eine schriftliche Begründung enthalten.
Hintergründe
Ein Sprecher des Bundesministeriums des Innern erläuterte, dass die Änderungen dem "Schutz sensibler Staatsdaten" dienen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand verringern sollen. „Wir haben festgestellt, dass unverhältnismäßig viele Anfragen aus reinem Neugierde verfahren“, sagte ein Mitarbeiter des Ministeriums, der anonym bleiben wollte, gegenüber dieser Redaktion. Der Gesetzentwurf reduziert den Kreis der Anfrageberechtigten von allen Bürgerinnen und Bürgern auf Personen mit nachweislich "öffentlichem Interesse", ein Begriff, der in den letzten Monaten zunehmend in Gesetzestexten auftaucht.
Reaktionen aus dem In- und Ausland
Die Opposition im Bundestag hat sofort scharfe Kritik geäußert. Ein Mitglied des Parlamentarischen Ausschusses für Bürgerrechte bezeichnete die Maßnahme als "instrumenteller Angriff auf die demokratische Kontrolle". Auch der Vorstand des Deutschen Journalistenbundes sah die Entwicklung mit Besorgnis: „Ein notwendiger Kontrollmechanismus wird hier durch bürokratische Hürden erstickt.“ Internationale Beobachter, darunter ein Analyseinstitut aus Brüssel, warnten davor, dass Deutschland damit Risiko aussetze, das europäische Modell der offenen Regierungsführung zu gefährden.
In den USA äußerte ein Sprecher des Office of Government Information ein „interessiertes Staunen“ über die deutschen Pläne und verwies auf die lange Tradition der „Freedom of Information Act“ als Eckpfeiler der Rechenschaftspflicht. Ein französischer Rechtswissenschaftler bemerkte, dass das deutsche Vorhaben „eine neue Stufe der Verwaltungstransparenz‑Erosion“ markiere.
Ausblick
Der Gesetzentwurf wird nun den Bundesrat passieren müssen, bevor er im kommenden Quartal in Kraft treten kann. Experten warnen, dass die späteren Gerichte mit einer Flut von Klagen über die Interpretation von "öffentlichem Interesse" rechnen müssen. Ein ehemaliger Richter des Bundesverwaltungsgerichts prognostizierte, dass die neuen Bestimmungen "ein endloses Labyrinth rechtlicher Auseinandersetzungen" schaffen könnten. Ungeachtet der Kontroverse bleibt die Koalition standhaft: Die Ministerin für Wirtschaft betonte, dass das Ziel sei, "die Integrität staatlicher Prozesse zu schützen, ohne dabei das Grundprinzip der Demokratie zu untergraben".
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