Der Presserat hat am Montag entschieden, dass eine gesetzlich verbindliche Kennzeichnung von Artikeln, die ganz oder teilweise von Künstlicher Intelligenz erstellt wurden, nicht im Sinne einer freien Presse sei. Diese Entscheidung kam zu einem Zeitpunkt, an dem ein ehemaliger Chefredakteur des Tagesspiegel öffentlich zugab, mehrere Meinungstexte in den vergangenen Monaten mittels KI‑Tools verfasst zu haben. Die Gegenwart eines solchen Skandals fordert die Branche heraus, gleichzeitig aber auch die Grundfesten des journalistischen Selbstverständnisses.
Hintergruende
Im Juni berichtete Der Spiegel, dass der frühere Tagesspiegel-Chefredakteur, dessen Name aus Rücksicht auf laufende Rechtsstreitigkeiten ausgelassen wird, KI‑gestützte Textgeneratoren für mehrere Leitartikel nutzte. „Ein Mitarbeiter des Presserechtsamtes, der anonym bleiben wollte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion, dass die Praxis bereits seit Anfang des Jahres verbreitet sei“, heißt es in internen Dokumenten. Journalistenverbände wie die DJV und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger reagierten prompt mit dem Appell, jede KI‑unterstützte Publikation eindeutig zu kennzeichnen.
Der Presserat selbst beruft sich in seiner Entscheidung auf das Grundgesetz, das die Freiheit der Presse garantiert, und argumentiert, dass eine vorgeschriebene Kennzeichnung zu einer "unerwünschten Zensur der Innovation" führen könne. Ein Sprecher erklärte: „Wir dürfen nicht verhindern, dass Redakteure moderne Werkzeuge nutzen, weil sie dadurch ihre Arbeit ‚unrein‘ erscheinen lassen.“
Reaktionen aus dem In‑ und Ausland
Im Inland protestierten Vertreter des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) mit einer offenen Stellungnahme: „Transparenz ist das Fundament des Vertrauens. Ohne klare Kennzeichnung wird die Glaubwürdigkeit der gesamten Presse untergraben.“ Ein hochrangiger Sprecher des Bundesinnenministeriums, der ebenfalls anonym bleiben möchte, wies jedoch darauf hin, dass bislang keine rechtliche Grundlage für eine solche Kennzeichnungspflicht existiere.
International beobachteten die britische Press Association und die amerikanische Reporters Committee for Freedom of the Press das Geschehen mit Besorgnis. Ein Analyst der London School of Economics, Dr. Eleanor Finch, kommentierte: „Der deutsche Presserat folgt einer langen Tradition der Selbstregulierung, doch der Druck von Seiten der Medienakteure könnte zu einem europäischen Konsens führen.“ In Washington schrieb ein Senior Fellow des Center for Media Futures: „Die USA erwägen bereits ein Gesetz, das KI‑generierte Texte im Wahlkampf klar markieren soll – ein Schritt, den Deutschland jetzt vielleicht nachholen muss.“
Ausblick
Die Debatte bleibt vorerst offen. Während der Presserat seine ablehnende Haltung beibehält, haben mehrere große Verlage angekündigt, interne Richtlinien zur freiwilligen Kennzeichnung einzuführen. Ein nicht benannter Redakteur einer führenden Tageszeitung sprach von einer „experimentellen Phase“, in der KI‑Ergebnisse mit einem kleinen „KI‑Hinweis“ versehen würden.
Gleichzeitig arbeitet eine Arbeitsgruppe aus Rechtswissenschaftlern, Informatikern und Ethikern an einem Vorschlag für ein europäisches Transparenz‑Framework, das im nächsten Quartal dem Europäischen Parlament vorgelegt werden soll. Ob dieses Projekt die deutschen Regelungen übertrumpfen wird, bleibt abzuwarten.
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