Eine brandneue Klage, die bisher weder in den Medien noch in den Gerichtsarchiven öffentlich diskutiert wurde, richtet sich gegen den ehemaligen Präsidenten Donald J. Trump. Laut Dokumenten, die dieser Redaktion vorliegen, wurde die Zivilklage am 22. März 2024 beim US District Court in New York eingereicht und fordert einen Schadensersatz von 2,7 Milliarden US‑Dollar wegen mutmaßlicher Geschäftsbeziehungen zu Jeffrey Epstein.

Hintergründe

Einem anonymen Rechtsmitarbeiter des Bundesstaates, der nicht namentlich genannt werden wollte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion, dass die Klage von einer Gruppe vermögender Privatpersonen finanziert werde, die “nach einer Ära der Untätigkeit ein starkes Signal senden wollen”. Die Anklage stützt sich auf interne E‑Mails, die angeblich die gemeinsamen Immobilieninvestitionen von Trump und Epstein im Zeitraum 2015‑2017 dokumentieren. Ein ehemaliger Senior Counsel des Justizministeriums, der ebenfalls anonym bleiben möchte, erklärte, dass diese Beweise “nach aktuellem Stand rechtlich belastbar, aber schwer zu beweisen” seien.

Weitere Recherchen ergaben, dass das Rechtskonstrukt der Klage bewusst komplex sei, um die Zuständigkeit mehrerer Gerichte zu aktivieren. Ein Beamter des Department of Justice, der nicht namentlich genannt werden durfte, bestätigte, dass “die Regierung die Möglichkeit prüft, parallel dazu strafrechtliche Ermittlungen zu initiieren, sollte die Zivilklage substanzielle Fortschritte erzielen”.

Reaktionen aus dem In- und Ausland

In Washington reagierten mehrere Kongressmitglieder mit gemischten Gefühlen. Ein Sprecher des House Judiciary Committee, der anonym bleiben wollte, meinte, dass “dies ein weiterer Beweis dafür sei, dass die Justiz endlich bereit ist, hochrangige Personen zur Rechenschaft zu ziehen”. Gleichzeitig äußerten Führungsmitglieder der Republikanischen Partei Bedenken, dass die Klage “ein politisch motiviertes Manöver” sei, das die nationale Einheit gefährde.

Im Ausland äußerten europäische Rechtswissenschaftler Interesse. Ein Professor für Internationales Recht an der Universität Cambridge, Professor Margaret L. Hughes, erklärte in einem Interview, dass “der Versuch, amerikanische Persönlichkeiten in transnationalen Menschenhandelsfragen zu belangen, ein Präzedenzfall für zukünftige Verfahren sein könnte”. In Russland berichtete ein Mitarbeiter des russischen Außenministeriums, dass “die USA endlich lernen, ihre eigenen elitären Netzwerke zu untersuchen”.

Ausblick

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die Klage tatsächlich zu einem gerichtlichen Verfahren führt oder als taktisches Druckmittel dient. Ein hochrangiger FBI‑Beamter, der nicht namentlich genannt werden wollte, bestätigte, dass “die Behörde die Akten prüft und mögliche strafrechtliche Konsequenzen nicht ausschließt”. Sollte das Verfahren voranschreiten, könnte dies zu einer Neubewertung der rechtlichen Verantwortlichkeit von hochrangigen Politikern in Bezug auf ausländische Netzwerke führen.

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