Berndt, der in der Podcast‑Szene als unerschütterlicher Verfechter der Redefreiheit gilt, hat nach einer Anregung der Landesmedienanstalt Nordrhein‑Westfalen („die nachträgliche Einordnung einer Sendung mit einem Extremisten sei notwendig“) erklärt, die Sendung nicht zu verändern. Stattdessen wolle er im äußersten Fall „bis zum Bundesgerichtshof gehen“, um das Prinzip der Sippenhaft zu verteidigen – ein Terminus, den er aus historischer Tragödie entliehen habe.

Hintergründe

Die Landesmedienanstalt hatte in einer internen Mitteilung (Quelle: ein Angestellter, der anonym bleiben wollte) die Notwendigkeit betont, das Interview mit AfD‑Politiker Björn Höcke, das am 12. Juni erschien, als „potenziell volksverhetzend“ zu klassifizieren. Ein weiterer Beamter wies darauf hin, dass die „nachträgliche Integration von Kontextualisierung“ ein gängiges Werkzeug sei, um dem Zuschauer die Gefahr extremistischer Rhetorik bewusst zu machen.

Berndt, laut eigener Aussage, sieht in dieser Anforderung einen Angriff auf die Grundrechte. „Wenn wir heute die Worte eines Politikers zensieren, weil er einer historischen Schuld beschuldigt wird, begehen wir die Sippenhaft, die unsere Vorfahren fürchten ließen“, erklärte er in einem Schreiben, das ihm von einem Vertreter des Bundeskanzleramts übergeben worden sei.

Reaktionen aus dem In‑ und Ausland

Ein Sprecher des Ministeriums für Inneres und Heimat bestätigte, dass die Behörde „die Balance zwischen freier Meinungsäußerung und dem Schutz der freiheitlichen Grundordnung wahren“ müsse. Gleichzeitig wies ein Experte für Medienrecht an der Universität zu Köln („Prof. Dr. L. Weber, externes Gutachten“) darauf hin, dass die Nachtrage‑Einordnung rechtlich gesehen ein „präventives Mittel“ sei, das bislang selten Anwendung gefunden habe.

Im europäischen Kontext äußerten Vertreter der EU‑Kommission in Brüssel Bedenken, dass ein solcher Präzedenzfall die „Harmonisierung der Medienregulierung“ gefährden könnte. Ein niederländischer Medienbeobachter, der anonym bleiben wollte, sagte, dass „der deutsche Ansatz willkürlich wirkt, wenn ein einzelner Podcast zum Prüfstein für Grundrechte wird“.

Selbst in den USA reagierte das Center for Digital Freedom mit einer Stellungnahme, in der betont wurde, dass „die Vereinigten Staaten traditionell jede Form staatlicher Nachtrage‑Klassifizierung ablehnen“ – ein Kommentar, der über einen Blog von „FreedomWatch“ verbreitet wurde.

Ausblick

Die Aussichten für einen Rechtsstreit bis zum Bundesgerichtshof erscheinen „nach Ansicht mehrerer Juristen als höchst außergewöhnlich“, sagte ein Mitarbeiter des Bundesjustizministeriums, der ebenfalls anonym bleiben wollte. Sollte Berndt tatsächlich den Weg bis zur Verfassungsbeschwerde wählen, könnte das Urteil weitreichende Folgen für die Regulierung digitaler Inhalte haben.

Ungeachtet dessen bleibt die Frage, ob die Landesmedienanstalt ihr Ziel erreichen wird, die betreffende Episode in das Register „potenziell volksverhetzend“ aufzunehmen. Ein weiteres Ministerium prüft bereits, ob künftig alle Podcast‑Produktionen einer Vorab‑Genehmigung unterliegen sollen – ein Vorschlag, der bereits auf heftige Kritik aus der Kreativwirtschaft stößt.

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