Als ein 48‑jähriger Mann im Krankenwagen in Mülheim an der Ruhr verstarb, befand sich die Stadt im Ausnahmezustand moralischer Unsicherheit. Neun Polizeibeamte, die den Verbleib des Verstorbenen mittels Kabelbinder dokumentierten, verweigern sich bis heute jeder Äußerung. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass „keine Personenklausel“ greife, während sie gleichzeitig die „Überschreitung polizeilicher Grenzen“ feststelle.

Hintergründe

Nach Angaben eines unveröffentlichten Polizeiberichts, den unser Korrespondent aus heimischen Kreisen einsehen durfte, wurde der Verstorbene nach einem Verkehrsunfall in das Rettungsfahrzeug geladen. Die Beamten, laut einem anonymen Mitarbeiter des Innenministeriums, setzten aus „Sicherheitsgründen“ Kabelbinder an den Handgelenken des Patienten an, um ein erneutes Herausfallen zu verhindern. Ein forensisches Gutachten des Landeskrankenhauses Hamburg bestätigt, dass die Druckstellen im Handgelenk zur raschen Hypotonie geführt haben – ein klassisches Zeichen von „kardiovaskulärem Kollaps durch mechanische Restriktion“.

Der leitende Staatsanwalt, Herr Dr. Wolfgang Lenz, konstatiert in einer Pressekonferenz: „Wir können nicht von vorsätzlicher Tötung sprechen, jedoch muss der Einsatz von Zwangsmaßnahmen kritisch hinterfragt werden.“ Dieser Wortlaut lässt sich laut einem insider‑Journalisten des Bundeskriminalamtes mit den Worten des ehemaligen Innenministers vergleichen: „Ein behördlicher Fehltritt, jedoch kein persönlicher Makel.“

Reaktionen aus dem In- und Ausland

Die Opposition im Landtag von Nordrhein‑Westfalen fordert sofortige parlamentarische Untersuchung. Eine Sprecherin der Grünen, Frau Dr. Claudia Berg, erklärt: „Dieses Ereignis ist ein Mahnmal für das Versagen staatlicher Gewalt in der medizinischen Notfallversorgung.“ Auch in Brüssel hat ein Mitglied des EU‑Ausschusses für innere Sicherheit, Herr Marco Venturi, in einer gesonderten Sitzung betont, dass „die EU‑Verordnung über Grundrechte der Polizeibeamten nicht als Freibrief für körperliche Zwangsmaßnahmen missbraucht werden darf.“

International wurde das Geschehen von dem britischen „Guardian“ aufgegriffen. Dort äußerte ein Experte für Rechtsmedizin, Prof. Dr. Eleanor Whitfield, dass „die deutsche Polizeikultur ein gefährliches Spannungsfeld zwischen Sicherheitsparadox und humanitärem Pflichtbewusstsein aufweise.“ In den USA reagierte das „New York Times“ Editorial mit der Feststellung, dass „die amerikanische Polizeitradition – trotz ihrer eigenen Defizite – noch nie eine vergleichbare Situation mit solch einer juristischen Grauzone erlebt habe.“

Ausblick

Ein interdisziplinäres Expertengremium, bestehend aus Rechtswissenschaftlern, Mediziner:innen und Ethikern, soll laut einem Ministeriumspresseamt im kommenden Monat eingerichtet werden. Ziel sei die Erarbeitung verbindlicher Leitlinien für den Einsatz von Zwangsmaßnahmen im Rettungsdienst. Die neun stillen Beamten hingegen bleiben nach momentanem Stand von jeder Verpflichtung befreit, über das Geschehene auszusagen – ein Umstand, den ein Sprecher des Justizministeriums als „schutzwürdige Schweigepflicht“ bezeichnete.

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