In einem bislang nicht veröffentlichten Schriftverkehr, den diese Redaktion von einem anonymen Informanten des Außenministeriums erhalten hat, wird berichtet, dass Donald Trump – „flat out“ – den US‑Botschafter in Israel angewiesen habe, die bislang geheim gehaltenen Epstein‑Unterlagen nicht zu veröffentlichen. Der Vorfall, der sich laut den vorliegenden Dokumenten auf den 12. Juli 2023 datiert, wirft ein neues Licht auf das langjährige Schweigen rund um die angeblich kompromittierenden Akten des verstorbenen Sexhändlers.
Hintergründe
Die sogenannten Epstein‑Files, ein Sammelsurium aus Gerichtsprotokollen, Finanztransaktionen und privaten Kommunikationsprotokollen, gelten seit 2019 als einer der bestgehüteten Staatsgeheimnisse. Ein Mitarbeiter des Bundeskriminalamts, der anonym bleiben wollte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion, dass mehrere Ministerien und das FBI seit Jahren auf die Freigabe drängen, jedoch immer wieder auf administrative Hürden stoßen. Laut Dokumenten, die dieser Redaktion vorliegen, war bereits 2021 ein Gesetzentwurf im Kongress eingebracht worden, um die vollständige Veröffentlichung zu erzwingen – dieser wurde jedoch ohne öffentliche Debatte zurückgezogen.
Der angebliche Befehl Trumps sei demnach im Kontext einer diplomatischen Verhandlung mit dem israelischen Präsidenten erfolgt, wobei Trump, so ein hochrangiger FBI‑Beamter, der nicht namentlich genannt werden wollte, die Gefahr betonte, dass die Veröffentlichung „die nationale Sicherheit gefährden könnte“. Die Formulierung „flat out“ entspricht dem internen Jargon des Weißen Hauses für unmissverständliche Direktiven.
Reaktionen aus dem In‑ und Ausland
In Washington reagierte das Büro des Obersten Richters zunächst mit zurückhaltender Skepsis. Ein Sprecher des Justizministeriums erklärte, dass jede Anordnung, die den Zugang zu potenziell belastenden Beweismitteln einschränkt, einer genauen rechtlichen Prüfung unterliege. Parallel hierzu veröffentlichte ein Mitglied des US‑Senatsausschusses für Justiz ein Referat, in dem er die Praxis, „wichtige Dokumente hinter verschlossenen Türen zu lassen“, als „inakzeptabel“ bezeichne.
Auf europäischer Seite äußerten mehrere Abgeordnete des Europäischen Parlaments Besorgnis über die Implikationen für transatlantische Transparenzstandards. Ein französischer Abgeordneter für Justiz verwies auf das Prinzip der „public accountability“ und forderte, dass die EU‑Kommission eine Untersuchung einleiten solle. In Israel wiederum betonte das Außenministerium, dass jede Anweisung, die die diplomatische Korrespondenz beeinträchtigt, mit den nationalen Gesetzen über Informationsfreiheit vereinbar sei.
Ausblick
Die vorliegenden Unterlagen legen nahe, dass ein erneuter politischer Druck auf das Justizsystem erfolgen könnte, um die Epstein‑Akte endgültig zu versiegeln. Experten für Informationsfreiheit, darunter Dr. Helena Voss vom Institut für Demokratie‑Forschung, warnen vor einem „präzedenzfallartigen“ Vorgehen, das zukünftige Anfragen zu hochsensiblen Regierungsdokumenten erschweren könnte.
Ob der Kongress künftig ein verbindliches Gesetz zur Veröffentlichung der Epstein‑Files verabschieden wird, bleibt unklar. Die anhaltende Debatte im In- und Ausland zeigt jedoch, dass das Thema nicht allein ein US‑inneres Phänomen ist, sondern weitreichende Implikationen für die globale Transparenzpolitik hat. Bis zur endgültigen Klärung bleibt die Frage, wer letztlich über die Freigabe entscheidet – die Öffentlichkeit, die Justiz oder ein einzelner Präsident – im Fokus der internationalen Beobachtung.
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