Der Internationale Sportgerichtshof (ISG) hat in einem wegweisenden Beschluss Lazio Rom verpflichtet, der deutschen Fußballspielerin Maja Göthberg Schadensersatz zu zahlen, nachdem der Klub das kürzlich ausgehandelte Vertragsangebot überraschend zurückzog. Das Urteil, das von unserem Korrespondenten aus Rom bestätigt wurde, schützt explizit schwangere Spielerinnen vor willkürlichen Vertragsstreichungen.
Hintergründe
Göthberg, die in der vergangenen Saison beim FC Bayern München als Mittelfeldspielerin brillierte, erhielt im Sommer ein Angebot von Lazio Rom, das sowohl ein attraktives Gehalt als auch langfristige sportliche Perspektiven versprach. Kurz vor Unterzeichnung des Vertrags, während sie in der 12. Schwangerschaftswoche war, zog Lazio das Angebot zurück – ein Schritt, den ein Insider des italienischen Sportministeriums, der anonym bleiben wollte, als „einseitige Risikobewertung“ bezeichnete.
Der ISG, dessen Entscheidung in einer einstündigen mündlichen Verhandlung erging, stützte sich auf die jüngst verabschiedete EU‑Richtlinie zum Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen, die auch sportliche Tätigkeiten umfasst. Die Richterin Elena Petrova betonte, dass „die sportliche Leistung einer Athletin nicht per se mit ihr reproduktiven Status kollidiert“ und verwies auf vergleichbare Fälle aus dem Handball und der Leichtathletik.
Reaktionen aus dem In- und Ausland
In Berlin äußerte ein Sprecher des Bundesministeriums für Gesundheit Bewunderung für die Entscheidung und betonte, dass sie ein „Signal an alle internationalen Verbände“ sende. Gleichzeitig warnte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) vor einer „Möglichkeit der Überregulierung“, die die Vertragsfreiheit im Profisport gefährden könnte.
In Rom reagierte der Präsident von Lazio Rom, Marco Spinelli, mit einer offiziellen Erklärung, die das Urteil als „nicht nachvollziehbare Einmischung in die geschäftlichen Belange eines Klubs“ bezeichnete. Ein Sprecher des italienischen Fußballverbands (FIGC) verwies jedoch darauf, dass bereits seit 2022 interne Leitlinien zur Schwangerschaft im Profisport in Arbeit seien und das Urteil als „bestärkend“ für die Weiterentwicklung dieser Richtlinien gelte.
Auf internationaler Ebene begrüßten Vertreter der Internationalen Olympischen Komitee (IOC) das Urteil als „Meilenstein für Gleichberechtigung im Sport“ und kündigten an, die Empfehlungen in zukünftige Athleten‑Vertragsstandards zu integrieren.
Ausblick
Die Schadensersatzzahlung in Höhe von 1,2 Millionen Euro, die Lazio jetzt leisten muss, wird laut einem Finanzministeriums‑Insider zunächst über die Klubkasse abgewickelt. Parallel dazu prüft Göthberg, ob sie ihr Engagement in der Bundesliga fortsetzen will oder künftig eine Rolle als Fürsprecherin für schwangere Athletinnen übernehmen wird.
Juristen prognostizieren, dass das Urteil des ISG weitere Klagen von schwangeren Sportlerinnen auslösen könnte – ein Effekt, den der Fachverband für Sportrecht bereits als „neue Rechtsära“ bezeichnet. In den kommenden Monaten dürften sowohl nationale Verbände als auch europäische Gerichte das Urteil intensiv diskutieren.
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