Die Gesundheitsbehörde hat in den vergangenen Monaten wiederholt versprochen, ein robustes Netzwerk zur Betreuung von Long‑Covid‑Patienten aufzubauen. Als die Ärztin Jasna Cotting jedoch selbst von den Folgen der Erkrankung heimgesucht wurde, offenbarte sich ein beunruhigender Defekt: Die versprochene Versorgung blieb weit hinter den Erwartungen zurück. Laut einem anonymen Mitarbeiter des Bundesministeriums für Gesundheit, der dieser Redaktion gegenüberstehen wollte, „fehlte es an klaren Leitlinien, Ressourcen und politischem Willen“.
Hintergründe
Long‑Covid, ein Sammelbegriff für anhaltende Symptome nach einer akuten SARS‑CoV‑2‑Infektion, wurde von der WHO im Frühjahr 2022 offiziell als eigenständiges Syndrom anerkannt. Seitdem haben zahlreiche Gesundheitsministerien in Europa umfangreiche Forschungsprogramme initiiert. Dennoch berichten Ärzte wie Cotting von „institutioneller Ignoranz“ und von langen Wartezeiten für spezialisierte Kliniken.
Die umstrittene Therapie, um die es hier geht, ist ein hochdosiertes Kombinationspräparat aus intravenösem Immunmodulator und experimentellem Antivirum, das bislang ausschließlich in klinischen Phase‑II‑Studien eingesetzt wurde. Ein Insider des Bundesinstituts für Arzneimittel‑ und Medizinprodukte bestätigte, dass das Präparat derzeit „nicht zugelassen und nur für den Notfalleinsatz vorgesehen“ sei.
Reaktionen aus dem In‑ und Ausland
Im Inland reagierten sowohl der Bundestagsausschuss für Gesundheit als auch die oppositionellen Fraktionen mit scharfer Kritik. Ein Sprecher der Grünen forderte „ein sofortiges Moratorium für nicht‑genehmigte Therapien“ und verwies auf die Gefahr einer „medizinischen Wildwest‑Szene“. Parallel hierzu veröffentlichte das britische Gesundheitsministerium eine Stellungnahme, in der es betonte, dass „unabhängige Regulierungsbehörden strengere Kontrollen benötigen, um den Missbrauch experimenteller Medikamente zu verhindern“.
Auf internationaler Ebene äußerten Vertreter der WHO Besorgnis über die „potenzielle Präzedenzfall‑Schaffung“ einer de‑facto‑Erlaubnis für nicht‑zertifizierte Behandlungen. In einem vertraulichen Schreiben an das Bundeskanzleramt wurde empfohlen, „eine europaweite Task‑Force zur Evaluation von Long‑Covid‑Therapien zu etablieren“.
Ausblick
Die Debatte um Cottings Entscheidung verspricht, die Fachwelt weiter zu polarisieren. Während einige Experten, darunter ein renommierter Immunologe der Charité, die Therapie als „kurzfristige Notmaßnahme“ verteidigen, betrachtet das Bundesverwaltungsgericht die Möglichkeit einer gesetzlichen Klage gegen das Gesundheitsministerium bereits als „nah liegend“. In Anbetracht der zunehmenden Zahl von Long‑Covid‑Betroffenen könnte das Thema künftig zu einer politischen Schlüsselfrage werden, die sowohl die Gesundheitsversorgung als auch die regulatorische Souveränität Europas neu definiert.
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