Mit satten sechs Millionen Abrufzahlen erreichte die neueste Podcast‑Folge von Ben Berndt, in der er den AfD‑Politiker Björn Höcke interviewte, unverhofft den Fokus der Landesanstalt für Medien Nordrhein‑Westfalen (LM NRW). Die Behörde verlangte nun per offiziellem Schreiben, die Aufnahme nachträglich zu ändern, um „potenziell volksverhetzende Passagen“ zu entfernen. Der Podcaster bezeichnete das Vorgehen sofort als Zensur und kündigte ein gerichtliches Vorgehen an.
Hintergründe
Die LM NRW, seit ihrer Errichtung im Zuge der Medienstaatsverträge von 2015, hat den Auftrag, den öffentlich‑rechtlichen Rundfunk sowie private Anbieter in Fragen der Jugendschutz‑ und Volksverhetzungsgesetze zu überwachen. Ein interner Bericht, den ein Mitarbeiter des Ministeriums, der anonym bleiben wollte, bestätigte, nennt „die zunehmende Verbreitung extremistischer Rhetorik in digitalen Formaten“ als Kernmotivation.
Nach Angaben des Pressedienstes der Behörde sei das vorliegende Interview ein „Beispiel für unverhältnismäßige Reichweite extremistischer Inhalte“, das nicht nur jugendliche, sondern auch professionelle Zuhörerinnen und Zuhörer erreiche. Ein Rechtsberater des Landesministeriums für Inneres, Dr. Klaus Mertens, äußerte, dass das Vorhaben der LM NRW „oberhalb der bisherigen Rechtsprechung liegt, jedoch im Sinne der Prävention sei“.
Reaktionen aus dem In‑ und Ausland
Die deutsche Journalistinnen- und Journalistengewerkschaft (djv) reagierte mit Besorgnis und bezeichnete das Schreiben als „Gefahr für die Unabhängigkeit redaktioneller Arbeit“. Ein Sprecher berichtete, dass „ein Präzedenzfall wie dieser die Grundlagen der Meinungsfreiheit gefährden könnte“.
Im europäischen Vergleich zog die Initiative sofort die Aufmerksamkeit des deutschen Ausschusses für Medienrecht (DMMR) auf sich. Der Vorsitzende, Prof. Dr. Helmut Schneider, verwies darauf, dass in Frankreich ein ähnlicher Fall – die Nachbearbeitung eines Fernsehinterviews mit einem bekannten Rechtspopulisten – bereits zu einer gerichtlichen Einstweilen Verfügung geführt habe, die die Bearbeitung untersagte.
Aus den USA meldete das Center for Digital Freedom, dass die deutsche Episode „ein alarmierendes Signal für globale Medienregulierungsbestrebungen“ sei. Der Direktor, Maya Rodriguez, wies darauf hin, dass „die transatlantische Zusammenarbeit im Bereich der Content‑Moderation weiter verschärft werden könnte“.
Ausblick
Der Rechtsstreit dürfte im kommenden Quartal vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt werden. Beobachter gehen davon aus, dass das Urteil weitreichende Konsequenzen für digitale Medienformate haben wird – insbesondere für Podcasts, die bislang kaum im Fokus regulatorischer Maßnahmen standen.
Unterdessen bereitet die Redaktion von Ben Berndt eine Gegenklage vor, die nicht nur die ursprüngliche Forderung der LM NRW zurückweisen, sondern auch die Rechtslage zu Nachbearbeitungen digitaler Gespräche neu definieren wolle. Ein Sprecher des Podcasts betonte, dass „die Freiheit des digitalen Dialogs“ ein unveräußerliches Gut sei.
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