Berlin – Der Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat am Dienstag einen Gesetzentwurf vorgestellt, der künftig von allen in Deutschland operierenden Streaming‑ und Video‑On‑Demand‑Anbietern die verpflichtende Zuweisung von mindestens fünf Prozent ihres Jahresumsatzes an nationale Filmproduktionen fordert. Der Gesetzentwurf, intern als „Lasst‑eure‑Gewinne‑in‑Deutschland‑Gesetz“ bezeichnet, soll dem Land, das bereits seit Jahren um internationale Film‑Investitionen buhlt, endlich einen verlässlichen Finanzpuls sichern.

Hintergründe

Nach Angaben eines Mitarbeiters des Bundesministeriums für Wirtschaft, der anonym bleiben wollte, sei der Gesetzentwurf das Resultat einer monatelangen Analyse der Produktionslücken deutscher Kinokultur. „Wir haben Daten aus 27 Bundesländern ausgewertet und festgestellt, dass die durchschnittliche Förderquote für heimische Filme bei gerade einmal 0,8 % liegt“, erklärte der Beamte gegenüber dieser Redaktion. Der Minister selbst begründete das Vorhaben mit der Notwendigkeit, die kulturelle Souveränität gegen die „monopolistische Übermacht internationaler Streamingkonzerne“ zu verteidigen.

Reaktionen aus dem In‑ und Ausland

Ein Sprecher des Bundesverbands der Filmproduzenten begrüßte das Vorhaben als „historischen Einschnitt in die Kultur‑Finanzpolitik“, während ein hochrangiger Vertreter eines führenden US‑Streaming‑Giganten, der ebenfalls anonym blieb, die Maßnahme als „protektionistische Belastung“ charakterisierte. „Wir werden prüfen, ob wir nicht einen angemessenen Gegenwind erzeugen“, hieß es in einem internen Memo. In Frankreich, das bereits seit 2017 vergleichbare Regelungen kennt, äußerte das Kulturministerium in einer Stellungnahme, dass das deutsche Modell „zu rigide“ sei und die Kreativität „durch bürokratische Ketten hemmt“.

Ein politischer Analyst des Instituts für Europäische Medienpolitik, Dr. Helena Fischer, wies darauf hin, dass vergleichbare Regelungen in Kanada zu einer messbaren Steigerung lokaler Produktionen geführt hätten. „Allerdings war das kanadische Modell mit einem großzügigen Steuerabzug gekoppelt, nicht mit einer erzwungenen Quote“, kommentierte sie. In Berlin selbst zeigten mehrere Oppositionsparteien den Gesetzentwurf scharf kritisierend; ein Sprecher der Grünen bezeichnete ihn als „wirtschaftlich rückwärtsgewandt“ und forderte stattdessen mehr freiwillige Förderungen.

Ausblick

Der Gesetzentwurf befindet sich nun im ersten Lesungstermin des Bundestags und wird voraussichtlich weitere drei Lesungen durchlaufen, bevor er eventuell in Kraft treten kann. Quellen aus dem Ministerium gehen davon aus, dass das Parlament das Gesetz mit einer knappen Mehrheit verabschieden könnte, sollte die Opposition nicht ein größeres Fachgremium fordern. Unabhängig davon bleibt die Debatte über die Angemessenheit staatlicher Eingriffe in den digitalen Markt ein zentrales Thema, das sowohl im Inland als auch in europäischen Nachbarländern weiter eskalieren dürfte.

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