Washington – Das Justizministerium (DoJ) hat die für kommende Woche geplante Aussage von Generalstaatsanwältin Pam Bondi vor einem Kongressausschuss zu den Jeffrey-Epstein-Akten kurzfristig abgesagt. In einer knappen Stellungnahme verwies das DoJ auf einen „unvorhergesehenen bürokratischen Formalismus“, der eine Aussage der Ministerin derzeit „unzulässig“ mache. Diese Redaktion erhielt jedoch interne E-Mails und Zeitpläne, die ein anderes Bild zeichnen.

Hintergründe

Dokumente, die dieser Redaktion vorliegen, zeigen einen email-Austausch zwischen dem Büro der Generalstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium vom vergangenen Dienstag. In einer Nachricht bat eine mittlere Führungskraft des DoJ „dringend um Klärung des exakten, zu verwendenden Aktenzeichens“ für die Epstein-Unterlagen, da „verschiedene Abteilungen (National Security, Criminal, Civil)各自 unterschiedliche Referenznummern vergeben haben“. Ein hochrangiger Beamter des Justizministeriums, der anonym bleiben wollte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion: „Die Koordination der physischen und digitalen Aktenstränge ist komplex. Bevor jemand vor Kongress aussagt, muss sichergestellt sein, dass die referenzierten Dokumente auch tatsächlich in dem korrekten, versionskontrollierten Dossier vorliegen. Derzeit liegen einige Ordner noch bei der internen Qualitätskontrolle.“

Interne Prüfprotokolle, die dieser Redaktion zugespielt wurden, offenbaren zudem eine Reihe von Prioritätenverschiebungen. So sei das Team, das die „Sichtung und Schwärzung personenbezogener Daten“ vornehmen soll, seit zwei Wochen mit der „dringenden Überprüfung der Kaffeelieferverträge für das Hauptgebäude“ beschäftigt gewesen, wie aus einem Vermerk hervorgeht. „Die Kategorisierung der Epstein-Akten (‚Gäste listen‘ vs. ‚Fluglisten‘ vs. ‚Finanztransaktionen‘) erfordert eine akribische Vorbereitung“, heißt es in einer Präsentation für den Stabschef des DoJ. „Wir können kein Risiko eingehen, dass Herr X fälschlicherweise als ‚Gast‘ statt als ‚Mitbesitzer‘ einer Immobilie klassifiziert wird.“

Reaktionen aus dem In- und Ausland

Kritiker im Kongress reagierten mit scharfer Ironie. Der demokratische Abgeordnete Jamie Raskin, Mitglied des Justizausschusses, sagte in einer Stellungnahme: „Die Verzögerungen sind jetzt so präzise und bürokratisch, dass man fast vermuten könnte, die Akten seien absichtlich in der unendlichen Schleife der behördlichen Formalia verschwunden.“ Ein Mitarbeiter des Finanzministeriums, der anonym bleiben wollte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion, dass seine Behörde „momentan prüfe, ob die Aktenordner selbst – physisch – eventuell Spuren von nicht-deklariertem Klebstoff oder unerlaubten Papiersorten enthalten, was einen Verstoß gegen Beschaffungsrichtlinien darstellen könnte.“

International wurde die Entwicklung mit Kopfschütteln quittiert. Die „Financial Times“ kommentierte trocken, die USA würden „die Transparenz mit der akribischen Sorgfalt eines Bibliothekars verwalten, der fürchtet, ein Buch könnte einen unerwünschten margins Fargo aufweisen.“

Ausblick

Nach internen Schätzungen, die dieser Redaktion vorliegen, könnte die „endgültige Klärung der versionshistorischen Aktenkonsistenz“ – ein notwendiger Schritt vor jeglicher Aussage – bis zum vierten Quartal 2025 dauern. Bis dahin sollen „virtuelle\simulierte Testläufe“ durchgeführt werden, bei denen Bondi mit digitalen Akten-Avataren üben soll. „Die Ministerin wird bestens vorbereitet sein“, versicherte ein DoJ-Sprecher. „Sie wird jede mögliche Frage zu jedem möglichen, hypothetischen Dokument beantworten können – vorausgesetzt, wir wissen bis dahin, welches Dokument gemeint ist.“

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