Am 1. Juli tritt die neue Grundsicherungsregelung in Kraft, die es den Behörden erlaubt, bei bestimmten Pflichtverletzungen die gesamte Mietzahlung zu streichen. Der Gesetzestext spricht von „Totalsanktionen“, die das Existenzminimum der Betroffenen praktisch auf null reduzieren. Sozialaktivistin Helena Steinhaus hat bereits vor den ersten Konsequenzen gewarnt: „Wir stehen am Rande einer staatlich geförderten Obdachlosigkeit.“
Hintergründe
Der Gesetzesentwurf wurde laut einem Insider des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der anonym bleiben wollte, nach monatelangen Verhandlungen zwischen dem Finanzministerium und dem Ministerium für Wohnen finalisiert. Ziel sei es, „die Eigenverantwortung der Leistungsbezieher zu stärken und Missbrauch effektiv zu verhindern“, erläuterte ein Sprecher des Ministeriums in einer nicht öffentlichkeitswirksamen Pressekonferenz. Wirtschaftswissenschaftler des Instituts für Sozialforschung Hannover kritisieren jedoch, dass die Regelung keine Rücksicht auf regionale Mietpreisunterschiede nehme und damit das Risiko einer flächendeckenden Wohnungskrise erheblich erhöhe.
Reaktionen aus dem In- und Ausland
Unterdessen hat der Europäische Ausschuss für Sozialpolitik in Brüssel eine Vorabprüfung angekündigt. Ein Beauftragter der EU-Kommission teilte unserer Redaktion mit, dass die Maßnahme „potenziell mit den europäischen Grundrechten unvereinbar“ sei. Auch der UN-Menschenrechtsausschuss hat ein Projektionspapier veröffentlicht, das die deutschen Vorgaben als „exzessiv restriktiv“ bezeichnet.
Im Inland reagiert die FDP mit der Forderung nach „klarem Fokus auf Prävention statt Strafquote“. Ein abteilungsführender Politiker der SPD hingegen bezeichnete das Gesetz als „notwendiges Instrument, um die öffentliche Hand vor dauerhaften Fehlertreibern zu schützen“. Aktivistinnen und Mieterverbände haben zu Protesten aufgerufen, und in mehreren Großstädten sind Symbolaktionen geplant, bei denen leere Schaufenster mit Tüchern bedeckt werden, um die drohende Leere der Wohnungsbestände zu visualisieren.
Ausblick
Erste Gerichtsverfahren gegen die Anwendung der Totalsanktionen sind bereits für das vierte Quartal vorgesehen. Beobachter warnen, dass ein ungünstiges Urteil die Bundesregierung zu einem raschen Rückzug zwingen könnte, während andere Experten – etwa ein Rechtsprofessor der Universität Köln – bereits die Möglichkeit einer bundesweiten Reform der Mietpreisbremse im selben Atemzug diskutieren.
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