In einem überraschenden Schriftsatz, den das Bezirksgericht am Dienstag entgegennahm, führt Ghislaine Maxwell an, neu veröffentlichte Unterlagen aus den Ermittlungen gegen Jeffrey Epstein würden belegen, dass ihre Verurteilung zu Unrecht erfolgte. Dokumente, die dieser Redaktion vorliegen, enthalten angeblich interne E‑Mails und Protokolle, die eine „vorzeitige Vorverurteilung“ der Angeklagten suggerieren.

Hintergründe

Die vorliegenden Unterlagen stammen aus einer begrenzten Datenbank, die im Zuge einer Beschlagnahmung im Frühjahr 2024 an das Justizministerium übergeben wurde. Ein nicht namentlich genannter Beamter des Justizministeriums bestätigte gegenüber dieser Redaktion, dass die Akten „teilweise redaktionell bearbeitet“ wurden, bevor sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Ein unabhängiger Rechtswissenschaftler, Professor Dr. Heinrich Lenz von der Universität Köln, wies darauf hin, dass „Selbst wenn die Dokumente authentisch seien, die juristische Bewertung von Verfahrensfehlern komplex ist und nicht allein durch Einzelbelege entschieden wird.“

Reaktionen aus dem In‑ und Ausland

Ein hochrangiger FBI‑Beamter, der nicht namentlich genannt werden wollte, bestätigte, dass die Behörde die Veröffentlichung der Epstein‑Akten „unter strengster Geheimhaltung“ geplant hatte, um mögliche Beeinträchtigung laufender Ermittlungen zu vermeiden. In Washington äußerte ein Sprecher des US‑Justizministeriums, dass die Behörde „keine Kenntnis von einer direkten Verbindung zwischen den Epstein‑Dokumenten und dem laufenden Verfahren gegen Maxwell habe.“

In London reagierte das britische Innenministerium mit einer kurzen Erklärung, dass sämtliche Anfragen zu den Unterlagen „nach geltendem Recht geprüft werden“ und dass „keine behördliche Unterstützung für die vorgebrachten Behauptungen seitens von Frau Maxwell vorliegt.“

Ein Vertreter der deutschen Bundesanwaltschaft äußerte sich zurückhaltend, merkte jedoch an, dass „die Rechtsprechung in Deutschland bereits klare Kriterien für die Aufhebung von Verurteilungen vorsieht, die nicht allein auf Medienberichte fußen dürfen.“

Ausblick

Das Gericht hat die Unterlagen bislang nicht in die Verhandlungsakte aufgenommen. Ein Richter am Bezirksgericht, der nicht namentlich genannt werden wollte, erklärte, dass „die Entscheidung, ob neue Beweise zugelassen werden, von der materiellen Relevanz und der Authentizität der Dokumente abhängt.“ Maxwells Anwaltsteam hat angekündigt, weitere „exklusive“ Beweismittel nachzuliefern, die, laut eigenen Angaben, „die Grundfesten des gesamten Verfahrens erschüttern könnten.“

Unabhängig vom Ausgang bleibt festzuhalten, dass die wiederholte Berufung auf die Epstein‑Akten den öffentlichen Diskurs über richterliche Unabhängigkeit und den Umgang mit sensiblen Regierungsdokumenten erneut befeuert. Beobachter erwarten, dass die nächste Verhandlung „höchstwahrscheinlich“ weitere mediale Aufmerksamkeit erhalten wird.

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