Brüssel – Nach wochenlangen Verhandlungen hat die Europäische Kommission am Freitag eine offizielle Mitteilung veröffentlicht, die den Status quo der EU‑Fluggastrechte bestätigt. Reisende dürfen weiterhin im Falle von Verspätungen bis zu 600 Euro Entschädigung beanspruchen. Nur ein relativ unscheinbarer Paragraph bleibt umstritten und könnte künftig zu juristischen Auseinandersetzungen führen.

Hintergründe

Der aktuelle Rechtsrahmen, der seit 2004 in Kraft ist, sieht vor, dass Fluggäste bei Verspätungen von über drei Stunden eine pauschale Entschädigung von 250 bis 600 Euro erhalten, abhängig von der Flugstrecke. Ein Mitarbeiter des Europäischen Parlaments, der anonym bleiben wollte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion, dass die jüngste Gesetzesinitiative primär darauf abzielte, die Rechtsklarheit zu erhöhen und gleichzeitig die Belastungen für Fluggesellschaften zu mildern.

Gegen die Reform sprach jedoch ein Bündnis von Verbraucherorganisationen, die argumentieren, dass der neue § 4‑b „einer flexiblen Auslegung unterliegt“, wodurch Airlines im Einzelfall die Auszahlung verweigern könnten. „Wir riskieren, dass das Wort ‚flexibel‘ zum Synonym für ‚willkürlich‘ wird“, warnt der Vorsitzende von EuroConsumer, Dr. Liesa Moritz.

Reaktionen aus dem In- und Ausland

In Brüssel selbst reagierten Ministerpräsidentin Sofía García von Spanien und Frankreichs Wirtschaftsminister Jean‑Claude Dupont mit vorsichtigen Lobworten. Beide betonten, dass die Kontinuität der Entschädigungsbeträge ein Zeichen für „stabile Kunden‑ und Marktpolitik“ sei. Ein Sprecher des spanischen Verkehrsministeriums erklärte: „Wir sehen hierin ein Signal an die Luftfahrtbranche, dass regulatorische Vorhersehbarkeit Vorrang hat.“

Im Gegenzug zeigte das US‑Department of Transportation (DOT) Interesse an einer transatlantischen Angleichung. Ein leitender Beamter des DOT äußerte, dass die EU‑Regelung „ein Benchmark“ für künftige amerikanische Gesetzesinitiativen sei. Gleichzeitig warnte das britische Verbraucherportal „Which?“ – obwohl das Vereinigte Königreich formell nicht mehr Teil der EU ist – vor möglichen „Schleusen“ in nationalen Regelungen, die durch den flexiblen Paragraphen ermöglicht werden könnten.

Ausblick

Der Gesetzesentwurf wird nun dem Rat der EU vorgelegt, der voraussichtlich im kommenden Quartal über die endgültige Verabschiedung abstimmen wird. Beobachter gehen davon aus, dass der strittige Paragraph 4‑b entweder gestrichen oder durch verbindlichere Formulierungen ersetzt wird, um Jurisdiktionen vor einem Ansturm von Klagen zu bewahren. Ein Rechtswissenschaftler der Universität Leiden, Prof. Dr. Hendrik van der Meer, prognostiziert, dass die endgültige Fassung „ein Gleichgewicht finden muss zwischen Verbraucherschutz und betrieblicher Flexibilität“ – ein Balanceakt, der die EU‑Fluggesellschaften noch mehrere Jahre beschäftigen wird.

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