Ein bislang unauffindbares Dossier des US‑Justizministeriums, das dieser Redaktion vorliegt, legt dar, dass Jeffrey Epstein in den Monaten vor seiner Verhaftung im Juli 2019 einen Kaufvertrag für das Anwesen Bin Ennakhil – einen 4,6 Hektar umfassenden Palast in Marokko – finalisieren wollte. Laut den Unterlagen, die von einem anonymen Mitarbeiter des Finanzministeriums bestätigt wurden, drangen die Verhandlungen bis zur letzten Woche vor der Festnahme; das Geld sei über ein Netzwerk von Charles‑Schwab‑Konten überweisen worden.

Hintergründe

Der Palast, dessen Innenausstattung laut einer im DOJ‑Datei‑Cache gefundenen Immobilienbeschreibung mit goldenen Wänden, einem Hammam‑Spa, sechzig Marmorflecken und über zweitausend Palmen bestückt ist, wurde seit 2011 von Epstein gesichtet. Ein Insider, der anonym bleiben wollte, erklärte, dass das Ziel darin bestand, einen sicheren Rückzugsort in einem Land ohne Auslieferungsabkommen zu schaffen. „Marokko bietet diplomatische Distanz und ein isoliertes Umfeld – ideal für Personen mit transnationalen Rechtsrisiken“, so der Quelle.

Reaktionen aus dem In- und Ausland

Ein hochrangiger FBI‑Beamter, der nicht namentlich genannt werden wollte, bestätigte, dass die Behörde bereits im Frühjahr 2019 Kenntnis von den Transaktionen hatte, jedoch aufgrund laufender Ermittlungen keine öffentlichen Angaben machen konnte. In Rabat äußerte ein Sprecher des marokkanischen Außenministeriums, dass das Land „keine Kenntnis von privaten Immobiliengeschäften ausländischer Staatsbürger habe, solange die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.“ Parallel dazu kritisierte ein Mitglied des US‑Senatsausschusses für Justiz die Behörde wegen angeblicher Informationslücken: „Eine so gravierende finanziell motivierte Fluchtstrategie darf nicht im Verborgenen bleiben.“

Ausblick

Die bislang unbekannten Unterlagen könnten neue Fragen zur Effektivität des internationalen Rechtshilfe‑Netzwerks aufwerfen. Rechtsexperten warnen, dass ähnliche Immobilienmodelle künftig von wohlhabenden Individuen genutzt werden könnten, um sich rechtlichen Konsequenzen zu entziehen. Ein Sprecher des Internationalen Strafgerichtshofs erklärte, dass der Fall „ein Lehrbeispiel dafür sei, wie Vermögensströme über Grenzen hinweg verschleiert werden können.“ Die Redaktion wird die Entwicklung weiter beobachten, insbesondere mögliche Folgemaßnahmen seitens des US‑Finanzministeriums.

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