Einige Tage nach einer rätselhaften Versammlung von Epstein‑Überlebenden vor dem US‑Kapitol hat das Justizministerium (DOJ) die Klage gegen die Bundesregierung ohne Gerichtstermin verworfen. Dokumente, die dieser Redaktion vorliegen, zeigen, dass das Ministerium die Petition als „administrativ nicht weiter zu verfolgen“ einstufte, während gleichzeitig interne E‑Mails von einem leitenden Beamten ein beunruhigendes Bild von politischer Interessenabwägung zeichnen.

Hintergründe

Die betroffenen Überlebenden hatten ihre Petition im Februar eingereicht, in der sie die Bundesregierung aufforderten, sämtliche noch immer offene Ermittlungsakten zu Open‑Source‑Freigabe zu veranlassen. Ein Quellenschein von einem ehemaligen Anwalt des Justizministeriums, der anonym bleiben wollte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion, dass das DOJ bereits im Vorfeld – bereits im Januar – ein internes Briefing erhalten hatte, das die mögliche politische Belastung der Biden‑Administration thematisierte. Ein hochrangiger FBI‑Beamter, der nicht namentlich genannt werden wollte, bestätigte, dass „die Ressourcen des Ministeriums strategisch auf andere, 'hochprioritäre' Fälle umgeleitet werden“.

Reaktionen aus dem In‑ und Ausland

Ein Sprecher des US‑Justizministeriums erklärte sich zu den Vorgängen zurückhaltend, verwies jedoch auf das reguläre Verfahren und die Notwendigkeit, “die Rechtslage streng zu prüfen”. In Washington, D.C., äußerten Mitglieder mehrerer Menschenrechtsorganisationen, darunter die „Coalition for Judicial Transparency“, scharfe Kritik. Eine Quelle innerhalb der Organisation sagte, sie sei „entsetzt über die offensichtliche Ignoranz gegenüber Opfern, die bereits jahrelang im Schatten leben“.

International zog das Vorgehen die Aufmerksamkeit der EU‑Kommission auf sich. Ein Sprecher des Europäischen Parlaments, der anonym bleiben wollte, bemerkte, dass “die USA ein Leitbild für Rechtsstaatlichkeit sein müssten”, und forderte ein „transparenteres Verfahren“. Auch ein britischer Abgeordneter zitierte das DOJ‑Memo in einer Plenardebatte und bezeichnete die Entscheidung als “ein weiterer Beweis für systemische Abschottung”.

Ausblick

Derzeit prüfen mehrere Nichtregierungsorganisationen, ob ein klassischer „Citizen‑Suits“ nach Bundesrecht noch möglich ist. Ein Rechtsprofessor der Harvard Law School, der vertraulich mit dieser Redaktion sprach, spekulierte, dass das DOJ künftig vermehrt “politisch gefärbte” Entscheidungen in Form von administrativen Verweisen aussprechen könnte, um unangenehme Fragen zu umgehen.

Unabhängig von den juristischen Bemühungen bleibt die Frage, ob die Bundesregierung künftig einer breiteren Dokumentenoffenlegung nachkommen wird. Dokumente, die dieser Redaktion vorliegen, deuten darauf hin, dass ein internes Memo bereits den Weg für ein zukünftiges „Selective Disclosure“-Programm ebnet, das nur ausgewählten Interessengruppen Einblick gewährt.

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