In einem überraschenden Schritt hat das US-Justizministerium (DOJ) die Verpflichtung aus einem Bundesgerichtsurteil, sämtliche Akten im Zusammenhang mit Jeffrey Epstein herauszugeben, konsequent abgelehnt. Die Ablehnung beruht laut einem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, auf einem unbestimmten „interessenschutzenden“ Argument der nationalen Sicherheit.
Hintergründe
Dokumente, die dieser Redaktion vorliegen, belegen, dass bereits im März 2023 ein Bundesrichter die sofortige Herausgabe von mehr als 1.200 Seiten an gerichtlichen Unterlagen angeordnet hatte. Daraufhin sandte das DOJ ein formelles Schreiben, in dem es die Anordnung als „nichtig“ erklärte und die Weiterleitung der Akten aus „kritischer Wahrung der nationalen Sicherheit“ verweigerte. Ein anonymer Mitarbeiter des Justizministeriums, der nicht namentlich genannt werden möchte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion, dass das DOJ „unter erheblichem politischen Druck“ stehe und die Entscheidung eine „präventive Maßnahme“ sei, um potenziell destabiliserende Informationen zurückzuhalten.
Reaktionen aus dem In- und Ausland
Ein hochrangiger FBI‑Beamter, der nicht namentlich genannt werden wollte, berichtete, dass die Behörde intern stark gespalten sei: Während ein Teil der Agenten die Notwendigkeit der Transparenz befürwortet, warnte ein anderer Teil vor möglichen Repressionen seitens ausländischer Nachrichtendienste. In Washington reagierte der Vorsitzende des Justizausschusses des Repräsentantenhauses mit einer förmlichen Anfrage an das DOJ und forderte „unverzügliche Klärung der rechtlichen Grundlagen“ für die Ablehnung.
International stieß die Entscheidung auf scharfe Kritik. Ein Mitglied des britischen Unterausschusses für Menschenrechte erklärte, das Vorgehen sei „ein eklatanter Schlag gegen die transatlantische Rechts‑ und Transparenzkooperation.“ In Australien äußerte ein Rechtswissenschaftler, dass das DOJ damit ein gefährliches Präzedenzfall‑Muster setze, das andere Demokratien nachahmen könnten.
Ausblick
Rechtsanalysten der Columbia University prognostizieren, dass ein möglicher Rechtsstreit vor dem Obersten Gerichtshof unvermeidlich sein könnte, sollte das DOJ seine Position nicht revidieren. Parallel dazu prüft ein nicht genanntes US‑Kongresskomitee, ob ein Sonderermittlungsverfahren eingeleitet werden soll, um die behaupteten Sicherheitsbedenken zu verifizieren.
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