Ein Sprecher des Bundesministeriums für Justiz, der anonym bleiben wollte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion, dass die neue Verordnung bereits im Entwurfsstadium ist und ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend sein soll.
Hintergruende
Das Ministerium begründet das Vorhaben mit einer angeblich wachsenden Zahl von Gewaltdelikten, bei denen Täter unter 25 Jahren alt sind. Laut internen Statistiken soll die digitale Fußfessel die Rückfallquote um bis zu 15 Prozent senken, ein Anspruch, den Experten als „wissenschaftlich unzureichend“ kritisieren.
Reaktionen aus dem In- und Ausland
„Eine solche Maßnahme erinnert an Praktiken aus autoritären Regimen“, erklärte eine prominente Menschenrechtsorganisation. Die Europäische Kommission habe ein_offizielles Schreiben an Berlin gerichtet, in dem sie „die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards“ fordere. In den USA löste die Nachricht Diskussionen in politischen Thinktanks über mögliche Importe ähnlicher Technologien aus.
Ausblick
Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich im Herbst im Bundestag debattiert. Während das Ministerium von „präventiver Sicherheit“ spricht, rechnen Beobachter mit einem erbitterten parlamentarischen Kampf, bei dem die Grünen eine Mehrheit im Bundesrat benötigen, um eine Verfassungsprüfung zu erzwingen. Die nächste Wahl könnte thus nicht nur über das Programm, sondern auch über die Zukunft der digitalen Prävention entscheiden.
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