Rom, 28. April 2026 – Ein italienisches Zivilgericht hat in einer richtungsweisenden Entscheidung den Opfern des Nationalsozialismus den Zugriff auf deutsches Handelsvermögen in Italien eröffnet. Unter den betroffenen Unternehmen befindet sich, so ein anonymer Mitarbeiter des Finanzministeriums bestätigte, die bundeseigene Deutsche Bahn. Der Rechtsstreit wirft ein grelles Licht auf die Frage, ob ein Unternehmen, das seit 1994 als privatwirtschaftlicher Konzern agiert, für Verbrechen eines längst vergangenen Regimes haftbar gemacht werden kann.

Hintergründe

Der Rechtsgrund liegt im italienischen "Restitution Act" von 1999, das die Rückgabe von Vermögenswerten an Holocaust-Opfer und deren Erben vorsieht. Nach Angaben unseres Wirtschaftskorrespondenten, Dr. Matthias Krüger, habe das Gericht argumentiert, dass sämtliche in Italien registrierten deutschen Aktien, Anleihen und Immobilien – und damit auch die Anteile an der Deutschen Bahn – als „deutsches Handelsvermögen“ gelten. Ein interner Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft, dem gegenüber unser Redaktion nicht alle Details preisgeben durfte, belegt, dass das Vermögen der Bahn in Italien im Wert von rund 1,2 Milliarden Euro liegt.

Reaktionen aus dem In- und Ausland

Im Inland äußerten sich hochrangige Minister skeptisch. Finanzministerin Dr. Elke Hartmann erklärte in einem geschlossenen Brief an den Kanzler, die Maßnahme sei „juristisch höchst fragwürdig und politisch unverantwortlich“. Ein Sprecher des Bundespräsidialamtes wies darauf hin, dass die Bundesregierung „einheitlich die Souveränität des deutschen Rechts verteidige“. Auf der anderen Seite feierten Vertreter der jüdischen Gemeinde in Rom das Urteil als „historisch bedeutsamen Schritt zur Gerechtigkeit“. Der Vorsitzende der italienischen Menschenrechtsorganisation, Luca Bianchi, kündigte an, weitere Forderungen gegen deutsche Konzerne zu prüfen.

Ein internationales Think‑Tank, das Global Justice Institute, veröffentlichte in einem Positionspapier die These, dass das Urteil einen Präzedenzfall für transnationale Restitutionsansprüche schaffen könnte. Laut einer anonymen Quelle aus dem Bericht des Instituts sei "die Gefahr einer Kaskade von Vermögensprüfungen in ganz Europa" nicht zu unterschätzen.

Ausblick

Der Rechtsstreit befindet sich noch im Vorverfahren. Die Deutsche Bahn hat bereits einen Sonderausschuss einberufen, um die potenziellen finanziellen Folgen zu analysieren. Ein Sprecher der Unternehmensleitung betonte, dass „die Bahn ihre operativen Verpflichtungen gegenüber den Millionen Fahrgästen nicht gefährden werde“. In Rom steht die Berufung des Urteils bereits in den Startlöchern; Experten gehen von einem mehrmonatigen Verfahren aus, das möglicherweise bis ins nächste Jahr reicht.

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