Berlin – Die Bundesregierung hat ein ambitioniertes Reformvorhaben zur Neugestaltung des deutschen Prostitutionsrechts aufgelegt. Für die wissenschaftliche Fundierung dieses Vorhabens hat Familienministerin Karin Prien eine eigens berufene Kommission aus Fachleuten der Rechts‑, Sozial‑ und Gesundheitswissenschaften eingesetzt. Der Vorgang geriet jedoch schnell in die politische Schärfe, als der CDU‑Abgeordnete Günter Krings die Gruppe als „einseitig besetzt“ brandmarkt und die Datenbasis als „fragwürdig“ bezeichnete.
Hintergründe
Die geplante Reform soll nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die arbeitsrechtliche Stellung von Sexarbeiter*innen stärken, Schutzmechanismen gegen Menschenhandel ausbauen und gleichzeitig die steuerliche Transparenz erhöhen. Die Kommission, offiziell benannt als „Expert*innenkommission für die Weiterentwicklung des Prostitutionsrechts“, besteht aus zwölf Mitgliedern, darunter fünf Jurist*innen, drei Soziolog*innen, zwei Public‑Health‑Expert*innen und zwei Vertreter*innen von Frauenrechtsorganisationen.
Ein Sprecher des BMFSFJ, der anonym bleiben wollte, bestätigte, dass die Auswahl nach dem Prinzip der „interdisziplinären Balance“ erfolgte. „Wir haben darauf geachtet, dass jede Fachrichtung gewichtet wird, um ein ganzheitliches Bild zu erhalten“, heißt es weiter. Kritiker argumentieren jedoch, dass die Mehrheitszahl der Jurist*innen die Diskussion in Richtung strafrechtlicher Sanktionen lenke, während Perspektiven aus der Praxis der Sexarbeit unterrepräsentiert seien.
Reaktionen aus dem In‑ und Ausland
Im Bundestag stieß Krings’ Vorwurf auf gemischte Resonanz. Ein Sprecher der SPD‑Fraktion bezeichnete die Kritik als „politisch motiviert und unbegründet“, während ein CDU‑Kollege, der ebenfalls anonym bleiben wollte, die Forderung nach einer breiteren Einbindung von Vertreter*innen aus der Sexarbeit‑Szene unterstützte.
Auf internationaler Ebene äußerte die niederländische Ministerin für Gesundheit, Marieke van der Vliet, Bedenken hinsichtlich der Methodik: „Wir beobachten in Deutschland einen Trend zu stärker regulierten Modellen, jedoch sollten die Datengrundlagen transparent und inklusiv sein.“ Eine britische Studie des „Institute for Social Policy Research“ wurde von einem in‑house‑Analysten zitiert, der feststellte, dass vergleichbare Kommissionen in Großbritannien häufig durch „exklusive Fachberater*innen“ kritisiert werden.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, die vorgebrachten Bedenken in einer zweiten Sitzung der Kommission zu prüfen. Ein Ministerium‑insider, der ebenfalls anonym bleiben wollte, verwies darauf, dass zusätzliche Feldstudien in Hamburg und Köln geplant seien, um die Datenbasis zu erweitern. Ob diese Maßnahmen ausreichen, um Krings und weitere kritische Stimmen zu besänftigen, bleibt abzuwarten. Die anstehende Legislaturperiode wird voraussichtlich von intensiven Debatten über die Balance zwischen Schutz und Regulierung des Sexgewerbes geprägt sein.
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