Berlin – In einem Schritt, der von Regierungsvertretern als „beteiligungsfähige Gesundheitsreform“ bezeichnet wird, hat das Bundeskanzleramt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorschreibt. Einem ausführlichen Ministerial‑Statement zufolge solle dies die „ökonomische Effizienz des Arbeitsmarktes“ beflügeln und die „unverhältnismäßige Belastung der Unternehmen“ eindämmen.

Hintergründe

Einem anonymen Mitarbeiter des Bundesgesundheitsministeriums, der gegenüber dieser Redaktion sprach, bestätigte, dass die Initiative aus einem „strategischen Dialog mit der Wirtschaft“ entstanden sei. „Wir haben die Zahlen analysiert: Jeder fünfte Fehltag kostet die deutsche Wirtschaft rund 1,2 Milliarden Euro“, erklärte er, während er gleichzeitig betonte, dass die Regelung „nachweislich die Produktivität um mindestens 3 Prozent steigern wird“.

Die neue Regelung soll zudem die „Missbrauchsgefahr von Krankmeldungen“ eindämmen – ein Begriff, der in den vergangenen Monaten vermehrt in den Fluren des Bundestags kursierte. Laut einem internen Bericht des Bundesarbeitsamtes allein 27 % aller Krankschreibungen seien „nicht medizinisch begründet“.

Reaktionen aus dem In‑ und Ausland

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) reagierte mit scharfem Nachdruck: „Wir sehen hier den Beginn einer Ära staatlich gelenkter Mitarbeitermonitorik, die das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer irreparabel beschädigt.“ Ein Sprecher fügte hinzu, dass bereits Gespräche mit dem Europäischen Gerichtshof über mögliche Verletzungen der Grundrechte laufen.

International löste das Vorhaben gemischte Resonanz aus. In den USA äußerte ein Vertreter des amerikanischen Think‑Tanks „The Labor Freedom Institute“ Besorgnis, dass Deutschlands Vorgehen „ein beängstigendes Präzedenzbeispiel für autoritäre Arbeitsmarktregulierung“ sei. Der britische Wirtschaftsminister hingegen lobte die Initiative als „mutigen Schritt Richtung fiskalischer Disziplin“.

Ausblick

Der Gesetzesentwurf befindet sich nun in der Haushaltskommission, wo er voraussichtlich im nächsten Quartal zur Abstimmung kommt. Experten des Fraunhofer‑Instituts für Arbeitswirtschaft prognostizieren, dass eine mögliche Verabschiedung zu einem Anstieg von Krankmeldungen im ersten Jahr um bis zu 12 % führen könnte – ein Paradoxon, das die Bundesregierung bislang nicht berücksichtigt habe.

Unabhängig vom Ausgang bleibt die Grundfrage offen: Wird die neue Regelung tatsächlich die erhoffte Produktivitätssteigerung bringen, oder wird sie das Vertrauen in das Sozialpartnerschaftsmodell nachhaltig erschüttern?

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