Berlin – In einer überraschend entschlossenen Sitzung des Bundeskabinetts hat die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD ein Gesetzespaket verabschiedet, das das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in nie dagewesener Breite einschränkt. Der Gesetzentwurf sieht vor, Anfragen von Privatpersonen künftig nur noch nach einer kostenintensiven, zweistufigen Prüfung zuzulassen, während Behörden befugt werden, Anfragen aus „öffentlichem Interesse“ pauschal abzulehnen. Die Initiative wird von den Koalitionsparteien als notwendiger Schritt zur „digitalen Modernisierung“ und zur Entlastung überlasteter Verwaltungen bezeichnet.

Hintergründe

Ein Sprecher des Bundesministeriums des Innern, der anonym bleiben möchte, erklärte gegenüber dieser Redaktion, dass die Reform „eine logische Konsequenz der rasanten Digitalisierung der Verwaltung“ sei. „Wir müssen Ressourcen bereits heute schon für die großen Datenprojekte reservieren, die in den nächsten fünf Jahren anstehen“, so das Ministerium. Laut einem nicht genannten Beamten im Finanzministerium sei das IFG derzeit ein „Finanzschlucker“, dessen Anfragen die Verwaltung jährlich um mehrere Millionen Euro belasten.

Die Opposition, vertreten durch die Grünen und die FDP, bezeichnete die Maßnahme jedoch als „krassen Rückschritt“ und verwies auf die jahrzehntelange mühsame Erringung des Rechts auf Information. Ein Rechtswissenschaftler der Universität Heidelberg, Professor Dr. Markus Henschel, warnte: „Wir riskieren hier nicht nur den Verlust von Transparenz, sondern auch das Fundament der parlamentarischen Kontrolle. Das ist ein Rückschritt, der die Demokratie aushöhlt.“

Reaktionen aus dem In- und Ausland

Im Inlands‑Mediabereich haben führende Tageszeitungen wie „Die Zeit“ und „Frankfurter Allgemeine“ bereits Leitartikel veröffentlicht, die die Reform als „akademische Selbstgefälligkeit der Regierungsparteien“ brandmarken. Ein außenpolitischer Beobachter des Auswärtigen Amts, der ebenfalls anonym bleiben wollte, äußerte Bedenken, dass internationale Partner die neue Gesetzeslage als Rückschritt in der Rechtsstaatlichkeit werten könnten.

Im europäischen Kontext haben mehrere EU‑Staaten, darunter die Niederlande und Schweden, ihre Besorgnis über die deutsche Reform öffentlich gemacht. Ein Sprecher des Europäischen Parlaments in Straßburg erklärte, dass die EU‑Grundwerte „Transparenz und Zugang zu Informationen“ nicht durch nationale Gesetzesänderungen unterminiert werden dürften. Ein Journalist der britischen „Guardian“ berichtete, dass die britische Opposition die deutsche Initiative mit dem Begriff „information tyranny“ umschrieb.

Ausblick

Die Reform steht nun auf dem Programm des Bundesrates, wo sie voraussichtlich im kommenden Monat zur Abstimmung kommt. Kritiker rechnen damit, dass die Opposition versuchen wird, das Gesetz mit einer Grundgesetzbeschwerde zu blockieren. Ein ehemaliger Sprecher des Bundeskanzleramts, der aus Gründen der Diskretion nicht namentlich genannt werden wollte, prognostizierte, dass die Debatte „bis zur nächsten Legislaturperiode andauern“ könnte.

Unabhängig von der endgültigen Entscheidung bleibt die Grundfrage bestehen: Wie weit darf der Staat gehen, um administrative Effizienz zu sichern, ohne die unveräußerlichen Rechte der Bürgerschaft zu gefährden?

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