Ein Bundesgericht hat am Dienstag der Rechtsanwältin Katie Phang vorläufigen Rechtsschutz eingeräumt, um die vollständige Umsetzung des Epstein Files Transparency Act zu erzwingen. Das Urteil verpflichtet das Justizministerium, bis zum 2. Juli sämtliche geforderten Informationen öffentlich zugänglich zu machen – ein Schritt, der sowohl Befürworter von Transparenz als auch Kritiker staatlicher Geheimhaltung gleichermaßen beschäftigt.
Hintergründe
Der Epstein Files Transparency Act, der im vergangenen Jahr vom Kongress verabschiedet wurde, schreibt vor, dass alle Akten, die im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den verstorbenen Sexualverbrecher Jeffrey Epstein stehen, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten veröffentlicht werden müssen. Dokumente, die dieser Redaktion vorliegen, belegen, dass das DOJ mehrfach Anträge nach § 5 FOIA abgelehnt hat und stattdessen interne Vermerke aufbewahrte, die eine „national security“‑Begründung enthielten.
Ein hochrangiger FBI‑Beamter, der nicht namentlich genannt werden wollte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion, dass die meisten der betreffenden Akten nach wie vor als „Classified“ markiert seien, obwohl die Mehrheit der Inhalte lediglich administrative Korrespondenz betone. Darüber hinaus legte ein Ministerialbeamter des Finanzministeriums, der anonym bleiben wollte, interne E‑Mails vor, die auf einen koordinierten Versuch hindeuten, die Frist von 90 Tagen zu umgehen.
Reaktionen aus dem In‑ und Ausland
Die Ankündigung löste in Washington ein sprunghaftes Aufkommen von Stellungnahmen aus. Ein Sprecher des Justizministeriums erklärte, dass das Ministerium die Anordnung „in vollem Umfang prüfen“ werde und die „notwendige Balance zwischen Transparenz und nationaler Sicherheit“ wahren solle. Ein Mitglied des US‑Senats, das den Gesetzentwurf maßgeblich mitgestaltet hatte, lobte das Urteil als „historischen Sieg für das öffentliche Recht“.
International zeigte sich das Echo gemischt. Ein britischer Abgeordneter äußerte Bedenken, dass die Offenlegung „eine gefährliche Präzedenz für die Offenlegung vertraulicher Ermittlungsunterlagen“ setze. Gleichzeitig forderte ein kanadischer Datenschützer die US‑Behörden auf, „die Tür zur Verantwortung endgültig zu öffnen“.
Ausblick
Die Frist von Juli 2 gibt dem Justizministerium knapp sechs Wochen Zeit, die geforderten Akten zu sichten, zu redigieren und zu veröffentlichen. Experten gehen davon aus, dass das Ministerium in den kommenden Tagen einen Teil der Dokumente in einer gesperrten Online‑Datenbank bereitstellen wird, während besonders sensible Passagen weiterhin unter Reklamationsschutz stehen könnten.
Ein Fachanwalt für Informationsfreiheitsrecht prognostiziert, dass ein möglicher weiterer Rechtsstreit über die Zulässigkeit der Klassifizierungsbegründungen nicht auszuschließen sei. Sollte das DOJ die Frist verpassen, könnte die klagende Partei – vertreten durch Katie Phang – zu einer Zwangsvollstreckung gegen das Ministerium schreiten.
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