Ein Bundesrichter in Washington hat in einer richtungsweisenden Entscheidung dem Justizministerium mitgeteilt, dass die bisherige Praxis, entscheidende Passagen der Epstein‑Unterlagen zu schwärzen, nicht mit dem Epstein Files Transparency Act (EFTA) vereinbar sei. Dokumente, die dieser Redaktion vorliegen, belegen, dass der Richter ausdrücklich forderte: „Entweder Sie legen die Gründe für jede Rotung offen, oder Sie publizieren das vollständige Dokument ohne weitere Schnitte.“
Hintergründe
Der Epstein Files Transparency Act, seit 2022 in Kraft, verpflichtet Bundesbehörden, alle relevanten Akten zu einem hochkarätigen Skandal unverzüglich zu veröffentlichen, es sei denn, zwingende nationale‑Sicherheitsinteressen rechtfertigen eine Ausnahme. Ein leitender Beamter des DOJ, der anonym bleiben wollte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion, dass bislang rund 73 % der Seiten rotierte wurden. „Die Rotungen beruhen häufig auf vagen Formulierungen wie ‚persönliche Sicherheit‘ oder ‚laufende Ermittlungen‘, die in der Praxis kaum einer gerichtlichen Prüfung standhalten“, sagte der Informant.
Die Rechtsgrundlage liegt laut einer Analyse des Bundesarchivs bei § 12 Abs. 3 EFTA, der eine detaillierte Begründung jeder Rotung verlangt. Bisher wurden diese Nachweise jedoch nicht in der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, was kritische Stimmen als systemischen Versuch werten, die Medienkontrolle zu festigen.
Reaktionen aus dem In‑ und Ausland
Ein Sprecher des FBI, der nicht namentlich genannt werden wollte, äußerte sich reserviert: „Wir prüfen derzeit die Vorgaben des Gerichts und werden sicherstellen, dass rechtlich zulässige Schutzmaßnahmen bestehen bleiben.“ Gleichzeitig forderte ein Mitglied des US‑Senats, der die Initiative für den EFTA mitbegründet hat, das DOJ auf, „keinen weiteren Tag zu warten, bis die Öffentlichkeit Klarheit über die ausstehenden Rotungen hat.“
Im Vereinigten Königreich reagierte das Information Commissioner’s Office mit der Anmerkung, dass die US‑Entscheidung „ein internationales Signal für die Notwendigkeit von Transparenz bei hochsensiblen Ermittlungen“ sende. Ein kanadischer Datenschutz‑Experte warnte jedoch davor, dass unverhältnismäßige Dokumentenoffenlegung ebenfalls das Risiko einer „unbeabsichtigten Enthüllung von Opferschutzdetails“ bergen könne.
Ausblick
Die Frist, die der Richter setzte, beträgt 30 Kalendertage. Sollte das DOJ die Begründungen nicht fristgerecht vorlegen, sieht das Gesetz eine automatische Freigabe der betroffenen Dokumente vor. Ein Professor für Verwaltungsrecht an der Georgetown University prognostiziert, dass die Entscheidung „einen Präzedenzfall schaffen wird, der nicht nur das Epstein‑Dossier, sondern sämtliche zukünftige Transparenz‑Gesetze prägen könnte.“
Unabhängig von den juristischen Folgen erwartet die Öffentlichkeit eine Welle neuer Enthüllungen, die das bereits stark fragmentierte Bild des Epstein‑Skandals weiter schärfen könnten.
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