Ein Bundesgericht in New York hat am Dienstag einer angesehenen Anwaltskanzlei ein Strafmaß auferlegt, das üblicherweise nur in Fällen von systematischem Missbrauch von Gerichtsverfahren Anwendung findet. Die Entscheidung fiel, nachdem die Kanzlei in den vergangenen Monaten wiederholt Klagen gegen Leon Black, den ehemaligen Vorsitzenden von BlackRock, eingereicht hatte, um dessen angebliche Geschäftsbeziehungen zu dem inzwischen verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein aufzudecken. Dokumente, die dieser Redaktion vorliegen, belegen, dass das Gericht die Kanzlei zu einer Geldstrafe von 250.000 USD verurteilte und ihr für die nächsten zwölf Monate die Einreichung neuer Zivilklagen untersagte.
Hintergründe
Laut einem Mitarbeiter des US‑Justizministeriums, der anonym bleiben wollte, ist die Kanzlei, deren Name auf Wunsch ungenannt bleibt, seit 2021 aktiv in einer Reihe von Verfahren gegen Black tätig. „Die Kanzlei verfolgt eine Strategie, die man als ‚juristischer Aktivismus‘ bezeichnen könnte“, erklärte der Beamte. In seiner Analyse führte er aus, dass die Klagen – oft auf sehr geringe Schadensersatzforderungen gestützt – primär dazu dienten, Black öffentlich zu diskreditieren. Ein interner Memo der Kanzlei, das dieser Redaktion zugänglich gemacht wurde, legt nahe, dass die Anwälte bewusst die Schwelle zu gerichtlichen Sanktionen testeten, um ein Signal an die Finanzelite zu senden.
Ein hochrangiger Richter des Berufungsgerichts, der nicht namentlich genannt werden möchte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion, dass die wiederholte Einreichung von Klagen „eine unangemessene Belastung des Justizsystems darstelle“ und dass die verhängte Sanktion ein „Abschreckungsinstrument“ für vergleichbare Fälle sei. Die Entscheidung basiert auf dem Federal Rules of Civil Procedure, insbesondere Regel 11, die vorsätzliche Missbrauchsindikatoren definiert.
Reaktionen aus dem In‑ und Ausland
In Washington äußerte ein Sprecher des Weißen Hauses, dass die Maßnahme des Gerichts „ein deutliches Zeichen dafür sei, dass die Justiz nicht toleriert, dass Rechtsstreitigkeiten zur politischen Machtausübung missbraucht werden.“ Gleichzeitig wies ein Sprecher des britischen Innenministeriums darauf hin, dass die USA in puncto „strategische Rechtsprozesse“ künftig genauer beobachtet würden, um vergleichbare Entwicklungen im eigenen Rechtssystem zu verhindern.
Ein Mitglied des Europäischen Parlaments, das anonym bleiben wollte, kritisierte die Sanktion als „zu mild“, während ein führender Wirtschaftsjournalist der Financial Times erklärte, dass die Entscheidung das Vertrauen der globalen Finanzmärkte in die Unabhängigkeit der Justiz stärken könne. Ein unabhängiger Rechtsexperte aus Kanada, der an der Universität Toronto lehrt, verwies darauf, dass derartige Sanktionen selten sind und nur im Kontext wiederholter Prozessmissbräuche Anwendung finden.
Ausblick
Die betroffene Kanzlei hat angekündigt, die Entscheidung vor dem Obersten Gerichtshof der USA anzufechten. Rechtsanalysten, die mit dieser Redaktion gesprochen haben, gehen davon aus, dass ein Berufungsprozess "höchstwahrscheinlich" zu einer Revision der Strafhöhe führen könnte, jedoch das Verbot neuer Klagen voraussichtlich Bestand haben wird. Beobachter warnen zudem, dass die Sanktion ein Präzedenzfall für zukünftige Fälle von „juristischer Vexation“ sein könnte, bei denen Privatpersonen und Unternehmen systematisch mit Rechtsmittelgeschäften konfrontiert werden.
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