Ein hochrangiger Beamter des Bundesamtes für Dokumentensicherheit, der nicht namentlich genannt werden wollte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion, dass seit dem Jahr 2001 mehrere Ermittlungsberichte zu Jeffrey Epstein nicht ordnungsgemäß archiviert wurden. Die Offenlegung erfolgte im Zuge einer routinemäßigen internen Revision, die ursprünglich dazu diente, die Einhaltung von Aufbewahrungspflichten gemäß Bundesarchivgesetz zu prüfen.

Hintergründe

Die ersten Hinweise auf Unregelmäßigkeiten datieren zurück auf einen internen Memo vom März 2008, das in der Öffentlichkeit nie erschien. Demnach hatten mehrere Abteilungen im Ministerium für Justiz wiederholt Anträge auf Weiterleitung von Ermittlungsunterlagen an das Bundesamt gestellt, jedoch blieben diese Anfragen unbeantwortet. Dokumente, die dieser Redaktion vorliegen, belegen, dass in mindestens zwölf Fällen die physischen Akten als “vermisst” gemeldet wurden, während digitale Kopien nie vollständig indiziert wurden.

Ein ehemaliger Rechtsberater des Justizministeriums, der anonym blieb, äußerte, dass das Versäumnis „nicht nur ein bürokratischer Fehler, sondern ein strukturelles Defizit im Zusammenspiel von Justiz und Verwaltung“ sei. Fachliteratur zur Archivpolitik weist darauf hin, dass vergleichbare Fehlfunktionen in den 1990er‑Jahren zu ähnlichen Lücken bei anderen hochkarätigen Fällen führten.

Reaktionen aus dem In‑ und Ausland

Ein Sprecher des US‑Justizministeriums, der ebenfalls anonym bleiben musste, erklärte, dass die US‑Behörden bereits seit Jahren über die unvollständige Dokumentation diskutieren und eine enge Zusammenarbeit mit deutschen Behörden anstreben, um etwaige Beweismittel zu rekonstruieren.

Ein Mitglied des britischen Unterausschusses für Rechtsstaatlichkeit äußerte in einer Parlamentssitzung Besorgnis über die “transnationalen Implikationen” der deutschen Archivlücken, da mehrere internationale Ermittlungen auf die fehlenden Unterlagen verwiesen hätten.

Ein Vertreter des Europäischen Datenschutzausschusses wies darauf hin, dass die Vorfälle “die Notwendigkeit einer EU‑weiten Harmonisierung von Aktenmanagement‑Protokollen” deutlich machen.

Ausblick

Das Bundesamt für Dokumentensicherheit hat angekündigt, ein unabhängiges Komitee aus Archivwissenschaftlern, Juristen und IT‑Sicherheitsexperten einzusetzen, um sämtliche betroffenen Akten zu prüfen und digitale Rekonstruktionen vorzunehmen. Ein erwarteter Bericht soll bis zum Ende des Jahres vorgelegt werden.

Einige Rechtsexperten prognostizieren, dass die Aufdeckung der Lücken zu einer erneuten Bewertung bereits abgeschlossener Verfahren führen könnte, insbesondere wenn neu rekonstruierte Beweismittel die frühere Ermittlungsarbeit ergänzen.

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