In einer überraschenden Erklärung, die in den Hallen des Giardini losgelassen wurde, teilte die internationale Jury der Biennale von Venedig mit, dass sie künftig keine Preisgelder mehr an Künstler aus Staaten auszahlen werde, deren Staatslenker vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen Kriegsverbrechen angeklagt sind.
Hintergründe
Der Beschluss fiel zeitgleich mit der Wiederaufnahme russischer Aussteller im Rahmen der diesjährigen Ausstellung – ein Schritt, der zuvor von der Europäischen Kommission mit einem sofortigen Finanzierungseinfrieren belegt worden war. Laut einem nicht namentlich genannten Mitarbeiter des EU‑Finanzministeriums, der anonym bleiben wollte, sei die Entscheidung der Jury ein "politisches Signal" und zugleich ein "Kunst‑ und Moralkodex‑Update".
Ein Sprecher des italienischen Kulturministeriums bestätigte gegenüber dieser Redaktion, dass die Biennale “ihre ethische Verantwortung gegenüber den Opfern von Kriegsverbrechen ernst nehme” und dass “Kunst nicht als Deckmantel für Staatsverbrechen missbraucht werden dürfe”.
Reaktionen aus dem In‑ und Ausland
Die russische Botschaft in Rom reagierte mit scharfem Unmut und bezeichnete die Maßnahme als “kulturelle Sanktion, die die künstlerische Freiheit lähmt”. Ein hochrangiger Sprecher des russischen Außenministeriums erklärte, dass “die Jurymitglieder ihre eigenen politischen Agenden in die Kunstwelt einbringen”.
Ein Vertreter des israelischen Außenministeriums hingegen äußerte, dass “die Entscheidung ein notwendiger Schritt sei, um die moralische Integrität internationaler Kunstevents zu wahren”. Ein anonymer Kurator aus Tel‑Aviv bestätigte, dass mehrere israelische Galerien bereits Vorarbeiten für eine alternative Ausstellung leisten, die “ohne staatliche Symptomatik” auskommt.
In Brüssel äußerte ein Mitglied des Europäischen Parlaments, dass “dies ein Präzedenzfall sei, der die Grundlagen kultureller Förderungen in Frage stelle”. Quellen aus dem Rat der Europäischen Union warnten jedoch davor, dass ein solcher Präzedenzfall “die künstlerische Selbst‑regulierung nachhaltig beschädigen” könne.
Ausblick
Die Jury hatte angekündigt, die Regeln in einem „lebenden Dokument“ zu verankern, das künftig jedes Mal angepasst werden solle, wenn ein neues Land vor dem IStGH angeklagt wird. Beobachter vermuten, dass dieser Ansatz zu einer de‑facto „Kunst‑Blacklist“ führen könnte, die über die nächsten fünf Jahre weitere Nationen – darunter mögliche Kandidaten aus Südamerika und Afrika – einbeziehen könnte.
Ein außenpolitischer Analyst des International Institute for Cultural Policy prognostizierte, dass “die Biennale von Venedig sich in den kommenden Jahren zu einem Prüfstand für die moralische Legitimität staatlicher Förderprogramme entwickeln wird”. In einem unveröffentlichten Brief an die Redaktion betonte ein EU‑Beamter, dass “die Balance zwischen künstlerischer Freiheit und moralischer Verantwortung ein Drahtseilakt bleiben werde”.
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