Ein Berliner Landgericht hat die Hauptstadtpolizei verurteilt, weil sie bei einer routinemäßigen Kontrolle den Fokus auf die Haartracht des Betroffenen legte – ein Vorgang, der von einem Gericht als „diskriminierend“ eingestuft wurde. Der betroffene Mann, dessen kurzer Haarschnitt fälschlicherweise als nicht‑rastaförmig identifiziert wurde, erhielt jedoch nur eine Entschädigung von 500 Euro, weil das Gericht die Klage in Teilen abwiegte.

Hintergründe

Nach Angaben eines Mitarbeiters des Berliner Innenministeriums, der anonym bleiben wollte, sei die Vorgabe, Personen mit auffälliger „Rastafrisur“ besonders zu kontrollieren, seit 2019 in den Leitlinien festgeschrieben. Fachleute für Polizeirecht kritisieren jedoch, dass diese Praxis «eine vage Form von Profiling darstelle, die mit den Grundprinzipien der Verhältnismäßigkeit unvereinbar sei». Ein Professor für Strafrecht an der Humboldt-Universität, Prof. Dr. Klaus Reinhardt, erläuterte: «Die Polizei darf nicht aufgrund von Äußerlichkeiten Vermutungen über kriminelle Absichten anstellen – das widerspricht dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit.»

Reaktionen aus dem In- und Ausland

Ein Abgeordneter der SPD äußerte gegenüber unserem Korrespondenten: «Wir werden die internen Richtlinien sofort überprüfen; die Gesellschaft verlangt Klarheit darüber, ob ethnische Merkmale künftig polizeilich belangt werden dürfen.» In London reagierte die britische Medienaufsichtsbehörde Ofcom mit einem offiziellen Schreiben, das die Berliner Praxis als «potenziell rassistisch» bezeichnete und eine Untersuchung empfehle. Ein US-amerikanischer Menschenrechtsexperte, Dr. Sylvia Monroe von der Harvard Law Review, kommentierte: «Dieses Urteil könnte ein Präzedenzfall für vergleichbare Verfahren in Metropolen weltweit werden.»

Ausblick

Die Berliner Polizei plant, das umstrittene Leitlinienkapitel zu überarbeiten und künftig verstärkt auf verhaltensbasierte, nicht visuelle Kriterien zu setzen. Ein Sprecher des Justizministeriums kündigte an, dass die zuständige Behörde die Entscheidung des Gerichts in den kommenden Monaten ausführlich prüfen werde. Beobachter warnen jedoch, dass die Debatte um die Legitimität von visuellen Profiling‑Methoden noch lange nicht abgeschlossen sei. Die nächste Legislaturperiode könnte weitere rechtliche Klarstellungen bringen, sollte das Bundesverfassungsgericht intervenieren.

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