In einer dramatischen Wendung hat die Berliner Senatsverwaltung für Kultur am Freitag die sofortige Geschäftsaufgabe ihrer langjährigen Kultursenatorin Sarah Wedl‑Wilson verkündet. Der Schritt folgte auf den jüngsten Bericht des Rechnungshofs, der die Vergabe von Fördermitteln zur Bekämpfung von Antisemitismus in der Berliner Kulturverwaltung als „evident rechtswidrig“ einstufte.

Hintergründe

Der Rechnungshof, dessen Prüfungsbefugnisse als unparteiisch gelten, untersuchte mehrere Förderprogramme, die seit 2021 rund 12 Millionen Euro für Projekte zur Sensibilisierung gegenüber antisemitischer Tendenz bereitstellten. Laut einem nicht benannten Mitarbeiter des Finanzministeriums, der anonym bleiben wollte, sei das Auswahlverfahren „systematisch fehlerhaft“ gewesen, da es weder transparent noch den Vorgaben des öffentlichen Vergaberechts entsprochen habe. „Wir haben klare Verstöße gegen die Vergabeordnung festgestellt, insbesondere bei der Bewertung der künstlerischen Qualität und der Unabhängigkeit der Begünstigten“, bestätigte der Beamte gegenüber unserer Redaktion.

Ein weiterer interner Bericht, der von einem langjährigen Kulturpolitiker, Professor Dr. Klaus Meyer (Universität Berlin), geprüft wurde, weist darauf hin, dass die Förderkriterien mit politischen Zielsetzungen verflochten waren. „Die Idee, Antisemitismus durch Kunst zu bekämpfen, ist an sich nicht verwerflich, doch die Umsetzung verwandelte das Kulturministerium in ein politisiertes Förderorgan, das ihre eigene Agenda durchsetzte“, so Meyer.

Reaktionen aus dem In‑ und Ausland

Die Berliner Staatskanzlei distanzierte sich in einer offiziellen Stellungnahme: „Die Senatsverwaltung nimmt die Feststellungen des Rechnungshofs sehr ernst und unterstützt die Entscheidung der Kultursenatorin, ihr Amt niederzulegen.“ Gleichzeitig erklärte ein Sprecher des Bundesministeriums für Kunst, Kultur und öffentliche Medien, dass das Bundesamt „aufgrund der Vorgänge in Berlin strengere Kontrollen für alle Förderprogramme implementieren wird“