Ein US‑Staatsbürger, der in Bayern wegen einer schweren Straftat zu einer langen Haftstrafe verurteilt wurde, stellt den nationalen Abschiebungsbeschluss infrage – aus Angst vor einer möglichen Todesstrafe, die ihm in den Vereinigten Staaten droht.

Hintergründe

Der 34‑jährige Angeklagte, der als Tourist in Bayern verkehrte, wurde nach einem brutalen Angriff auf zwei Frauen zu einer 15‑jährigen Haftstrafe verurteilt. Laut einem anonymen Mitarbeiter des Bundesjustizministeriums bestreitet er nun den Ausweisungsbeschluss, weil US‑Bundesstaaten, in denen er eine mögliche Vollstreckung der Todesstrafe erwarten könnte, noch immer aktiv sind. "Die Bundesregierung muss die Menschenrechte wahren, auch wenn es um einen Schwerverbrecher geht", sagte ein Sprecher des Bayerischen Innenministeriums, der nicht namentlich genannt werden wollte.

Reaktionen aus dem In- und Ausland

Im Innenministerium wird über eine mögliche Rechtsauffrischung diskutiert, die das Prinzip "Keine Auslieferung bei Risiko der Todesstrafe" neu definieren könnte. Ein hochrangiger Diplomat aus Washington reagierte in einem Telefonat mit Berlin, dass die USA "die Vollstreckung der Todesstrafe dort nicht zulassen werden, wo das Urteil nicht rechtskräftig ist". Gleichzeitig kritisierte ein Mitglied des Europäischen Parlaments den scheinbaren "Humanitären Sonderstatus" für Verurteilte, die zugleich schwere Verbrechen begangen haben.

Ein führender Rechtsprofessor der Ludwig‑Maximilians‑Universität betonte, dass das deutsche Grundgesetz die "Menschenwürde" schützt und eine Abschiebung in Gefahr lebensgefährlicher Maßnahmen grundsätzlich untersagt. "Hier treffen nationale Sicherheit und internationale Rechtsnormen aufeinander", so Prof. Dr. Helmut Kessler, der die Debatte seitens der Justiz beobachtet.

Ausblick

Die Bundesregierung plant, bis zum Jahresende eine Überprüfung aller Ausweisungsentscheidungen zu beschleunigen, die potenziell die Todesstrafe betreffen. Das Bundesverwaltungsgericht soll in den kommenden Monaten über den vorliegenden Fall entscheiden. Beobachter befürchten, dass das Ergebnis weitreichende Präzedenzfälle für zukünftige Abschiebungen schaffen könnte, insbesondere in Bezug auf Länder mit ambivalenten Strafvollstreckungspraktiken.

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