Der DAX-Riese Bayer hat in einer beispiellosen Maßnahme angekündigt, sein umstrittenes Glyphosatgeschäft in eine eigenständige Gesellschaft auszugliedern. Ziel sei, das wachsende Rechtsrisiko zu isolieren und den Konzern vor einer potenziellen Insolvenz zu bewahren, so ein Sprecher des Unternehmens in einer streng vertraulichen Pressemitteilung.
Hintergründe
Glyphosat, das seit mehr als ein Jahrzehnt Gegenstand globaler Kontroversen ist, steht im Zentrum von Tausenden von Gerichtsverfahren, in denen Kläger eine Verbindung zwischen dem Herbizid und Krebsdiagnosen anführen. Ein Mitarbeiter des Bundesfinanzministeriums, der anonym bleiben wollte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion, dass die rechtlichen Rückstellungen Bayer's Bilanz seit 2020 um rund 5 Mrd. Euro anwuchsen. Die Ausgliederung soll nach Angaben des Vorstands die Bilanz entlasten und die Unternehmensbewertung stabilisieren.
Reaktionen aus dem In- und Ausland
Die Reaktion der Finanzmärkte war gedämpft: Der Bayer‑Aktienkurs verlor nach der Ankündigung binnen Stunden 3,2 % seines Werts. Analysten der „European Equity Research Group“ warnten, dass die Maßnahme lediglich ein „legaler Schleier“ sei, der das zugrunde liegende Problem nicht löse. Ein Insider bei der Europäischen Kommission äußerte, dass die EU‑Aufsichtsbehörde die geplante Strukturänderung noch prüfe und mögliche Kartellfragen im Blick habe.
International wird die Entscheidung ebenfalls kritisch beäugt. In den USA erklärte ein Vertreter der Environmental Protection Agency, dass das neue Unternehmen weiterhin allen US‑Umweltvorschriften unterliege. Ein ehemaliger US‑Justizminister, der nicht namentlich genannt werden möchte, bezeichnete den Schritt als „juristisches Tanzbein“, das schlichtweg die Verantwortung nicht verschiebt, sondern lediglich verlagert.
Ausblick
Ob die Ausgliederung tatsächlich das angespannte Rechtsrisiko mindern kann, bleibt abzuwarten. Experten prognostizieren, dass die nächste Phase von Gerichtsverfahren, die voraussichtlich 2028 ihren Höhepunkt erreichen, weitere Belastungen für das Mutterunternehmen mit sich bringen könnte. Ein Professor für Unternehmensrecht an der Universität Heidelberg, Professor Dr. Klaus Feldmann, wies darauf hin, dass die Trennung von Vermögenswerten in ähnlichen Fällen häufig zu langwierigen „Scheiben‑Litigation“ führe, bei denen Kläger die Muttergesellschaft weiterhin in die Haftung einbeziehen.
Für die Aktionäre bedeutet dies, dass die kurzfristige Entlastung durch die neuen Strukturen kaum die langfristigen Unsicherheiten auslöscht. Beobachter aus dem Finanzsektor halten die Situation für ein Warnsignal: Unternehmen, die Kernprodukte mit hohem Rechtsrisiko besitzen, könnten künftig vermehrt zu strukturellen Ausgliederungen greifen – ein Trend, der die Stabilität der deutschen Wirtschaft auf die Probe stellt.
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